Blaulicht
Diebstahl eines Schwangerschaftstests: Zwei Frauen mit Säugling auf der Anklagebank in Cloppenburg
Wegen des Diebstahls eines Schwangerschaftstests mussten sich zwei Frauen vor dem Amtsgericht Cloppenburg verantworten. Aufsehen erregte ihr Erscheinen mit einem Baby im Gerichtssaal.
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Ein eher ungewöhnlicher Fall hat das Amtsgericht Cloppenburg beschäftigt: Zwei Frauen mussten sich wegen des Diebstahls eines Schwangerschaftstests verantworten. Besondere Aufmerksamkeit erregte dabei der Umstand, dass die Angeklagten mit einem Baby im Gerichtssaal erschienen.
Der Vorwurf lautete auf Ladendiebstahl – entwendet worden war ein Schwangerschaftstest. Was auf den ersten Blick wie eine Bagatelle erscheinen mag, zog dennoch ein Verfahren vor dem Cloppenburger Amtsgericht nach sich. Die beiden Frauen mussten sich vor Richterin und Staatsanwaltschaft für die Tat verantworten.
Das Erscheinen der Angeklagten mit einem Säugling im Schlepptau verlieh der Verhandlung eine besondere Note und sorgte im Gerichtssaal für Aufsehen. Der Fall verdeutlicht, dass auch vermeintlich geringfügige Delikte strafrechtliche Konsequenzen haben können und vor Gericht verhandelt werden.
Das Amtsgericht Cloppenburg hatte über das Strafmaß zu entscheiden. Ladendiebstahl wird in Deutschland je nach Schwere des Falls mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Bei geringwertigen Gegenständen bleibt es in der Regel bei einer Geldstrafe oder einer Verwarnung.
