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Einbruch und Alkoholfahrt: Polizei warnt vor Kriminalität im Nordkreis

Ein Pkw-Einbruch in Strücklingen und eine schwere Alkoholfahrt in Ramsloh beschäftigen die Polizei im Nordkreis. Die Ermittler suchen nach Zeugen.

von Yvonne

10.05.2026, 06:42·4 Min. Lesezeit·

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Der Nordkreis Cloppenburg ist in den vergangenen Tagen Schauplatz mehrerer Straftaten und Verkehrsverstöße geworden, die die Polizei in Friesoythe auffordern, die Bürger zur Wachsamkeit zu ermuntern. Zwischen dem 8. und 9. Mai 2026 ereigneten sich zwei Vorfälle, die exemplarisch für die Herausforderungen im Bereich der Kriminalität und Verkehrssicherheit stehen.

Der erste Fall führt in die Gemeinde Strücklingen an der Hauptstraße. In der Zeit von Freitag, 8. Mai 2026, 15:00 Uhr, bis Samstag, 9. Mai 2026, 07:30 Uhr, beschloss ein unbekannter Täter, sich gewaltsam Zutritt zu einem geparkten Fahrzeug zu verschaffen. Mit einem Stein warf der Kriminelle die Fensterscheibe des Pkw ein, der auf einem Parkplatz vor einem Wohnhaus abgestellt war. Der Täter handelte dann schnell: Er entwendete einen Rucksack von der Rückbank des Wagens. Damit verursachte der unbekannte Täter einen Gesamtschaden von rund 500 Euro – sowohl durch den Glasbruch als auch durch den Diebstahl des Rucksacks. Die Polizei Friesoythe ermittelt in dem Fall und ruft Zeugen auf, sachdienliche Hinweise zu melden.

Dieser Einbruch in einen Pkw ist für die Gegend nicht ungewöhnlich. Regelmäßig warnt die Polizei davor, Wertsachen sichtbar im Auto liegen zu lassen. Auch wenn das Fahrzeug geparkt ist – ob in der Nähe des eigenen Wohnhauses oder auf einem öffentlichen Parkplatz – sind Diebe stets auf der Suche nach leichten Beuten. Ein Rucksack auf der Rückbank ist für einen Gelegenheitstäter ein willkommenes Ziel. Die Polizei empfiehlt, Fahrzeuge immer abzusperren und Wertgegenstände nicht sichtbar im Auto zu lagern.

Noch schwerwiegender wirkt sich der zweite Vorfall aus, der sich nur wenige Kilometer entfernt in der Gemeinde Saterland ereignet hat. Am Samstag, 9. Mai 2026, gegen 04:10 Uhr, verursachte eine 32-jährige Autofahrin aus Barßel einen folgenschweren Verkehrsunfall in Ramsloh an der Hauptstraße. Die Fahrweise der Frau deutete bereits früh auf Probleme hin: Auf einem Parkplatz touchierte sie zunächst ein abgestelltes Fahrzeug und setzte ihre Fahrt dann in Richtung Scharrel fort, ohne sich um den verursachten Schaden zu kümmern.

Kurz nach diesem ersten Unfall kam die 32-Jährige nach links von der Fahrbahn ab. Das Fahrzeug prallte gegen ein Verkehrszeichen und kam schließlich in einem Graben zum Stillstand. Die eingesetzten Polizeibeamten, die den Unfallort aufnahmen, stellten schnell Atemalkoholgeruch fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest brachte das erschreckende Ergebnis zutage: Die Fahrerin hatte einen Alkoholwert von 1,65 Promille im Blut. Dies ist ein Wert, der weit über der strafrechtlichen Grenze liegt und erhebliche Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer bedeutet.

Die Polizeibeamten unternahmen die notwendigen Schritte: Sie untersagten die Weiterfahrt sofort, entnahmen eine Blutprobe zur genauen Analyse und leiteten entsprechende Strafverfahren ein. Die Autofahrerin erlitt bei dem Unfall leichte Verletzungen und wurde in ein umliegendes Krankenhaus gebracht. Der Sachschaden wird auf insgesamt circa 5.600 Euro geschätzt – eine erhebliche Summe, die durch die fahrlässige Handlung entstanden ist.

Dieser Fall ist ein warnendes Beispiel für die Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr. Mit einem Wert von 1,65 Promille handelt es sich nicht um eine Grenzüberschreitung knapp über dem erlaubten Limit, sondern um ein erhebliches Übermaß. Bei diesem Alkohollevel sind die motorischen Fähigkeiten stark beeinträchtigt, die Reaktionsfähigkeit deutlich vermindert und das Urteilsvermögen massiv eingeschränkt. Dass die Fahrerin zunächst einen geparkten Wagen touchierte und dann die Fahrt fortsetzte, deutet auf einen Zustand hin, in dem sie nicht mehr in der Lage war, angemessen zu reagieren.

Für die Fahrerin aus Barßel hat dieser Vorfall weitreichende Konsequenzen. Neben möglichen Verletzungen aus dem Unfall drohen nun ernsthafte strafrechtliche Sanktionen. Eine Anklage wegen Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss ist in Deutschland ein schweres Vergehen, das zu Geldstrafen, Fahrverbot und im schlimmsten Fall zu Freiheitsstrafen führen kann. Der Führerschein wird vermutlich entzogen, und eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) wird erforderlich sein, bevor sie wieder fahren darf.

Die beiden Vorfälle zeigen unterschiedliche Aspekte der Kriminalität und Verkehrsgefährdung im Landkreis Cloppenburg. Während der Einbruch in Strücklingen ein klassisches Eigentumsdelikt darstellt, bei dem Prävention und Wachsamkeit der Bürger wichtig sind, ist die Alkoholfahrt in Ramsloh ein Verstoß, der unmittelbar andere Menschen gefährdet. Die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, Polizeikommissariat Friesoythe, bittet im Zusammenhang mit dem Pkw-Einbruch in Strücklingen die Bevölkerung um Hinweise. Wer zwischen dem 8. Mai 2026, 15:00 Uhr, und dem 9. Mai 2026, 07:30 Uhr, verdächtige Personen oder Fahrzeuge in der Nähe der Hauptstraße in Strücklingen beobachtet hat, wird gebeten, Kontakt mit der Polizei aufzunehmen.

Zeugenhinweise können unter der Telefonnummer 04491/93390 oder per E-Mail an pressestelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de gemeldet werden. Die Polizei appelliert an die Bürger, aufmerksam zu sein und verdächtige Beobachtungen schnell zu melden. Nur durch die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bevölkerung können solche Straftaten aufgeklärt und Verkehrsgefährdungen reduziert werden.

Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70090/6272101

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