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Geflügelpest-Gefahr: Landkreis Cloppenburg ordnet Stallpflicht für alle Geflügelhalter an

Der Landkreis Cloppenburg hat eine Stallpflicht für alle Geflügelhalter angeordnet, um die Bestände vor der Geflügelpest zu schützen. Die Maßnahme betrifft sowohl große Betriebe als auch Hobbyhalter und hat weitreichende Folgen für eine der geflügeldichtesten Regionen Deutschlands.

28.10.2025, 07:00·4 Min. Lesezeit·
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Quelle: Shutterstock.

Der Landkreis Cloppenburg hat eine Stallpflicht für sämtliche Geflügelhalter im Kreisgebiet erlassen. Die Maßnahme dient dem Schutz der Tierbestände vor der Geflügelpest, die insbesondere in den Wintermonaten durch Wildvögel eingeschleppt werden kann. Für die Region, die zu den bedeutendsten Standorten der Geflügelwirtschaft in ganz Deutschland zählt, hat diese Anordnung weitreichende Konsequenzen – sowohl für große Betriebe als auch für Hobbyhalter mit wenigen Hühnern im Garten.

Die sogenannte Aufstallungspflicht bedeutet, dass Hühner, Puten, Enten, Gänse und anderes Geflügel bis auf Weiteres nicht mehr im Freien gehalten werden dürfen. Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter überdachten Vorrichtungen untergebracht werden, die den Kontakt mit Wildvögeln wirksam verhindern. Damit soll das Risiko einer Übertragung des hochpathogenen Aviären Influenzavirus – im Volksmund als Vogelgrippe bekannt – auf Nutgeflügelbestände minimiert werden.

Der Landkreis Cloppenburg gehört mit seinen zahlreichen Geflügelbetrieben zu den Regionen in Niedersachsen, die bei einem Ausbruch der Geflügelpest besonders hart getroffen wären. In der intensiven Geflügelwirtschaft des Oldenburger Münsterlandes werden Millionen von Tieren gehalten. Ein einziger bestätigter Fall der Vogelgrippe in einem Betrieb kann dazu führen, dass der gesamte Bestand gekeult werden muss – mit enormen wirtschaftlichen Folgen für die betroffenen Landwirte und die gesamte Region. Die Stallpflicht ist daher ein zentrales Instrument der Seuchenprävention.

Hintergrund der Anordnung dürfte die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) sein, das als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit regelmäßig die Gefahrenlage hinsichtlich der Aviären Influenza bewertet. Insbesondere während der Zugvogelsaison im Herbst und Winter steigt das Risiko eines Eintrags des Virus durch Wildvögel erheblich an. Wasservögel wie Enten und Gänse gelten als natürliche Reservoire für Influenza-A-Viren und können das Virus über weite Strecken transportieren, ohne selbst schwere Krankheitssymptome zu zeigen. Sobald infizierte Wildvögel auf Flächen rasten oder Gewässer nutzen, die auch von Nutzgeflügel frequentiert werden, besteht akute Ansteckungsgefahr.

Für die Geflügelhalter im Landkreis Cloppenburg bedeutet die Stallpflicht einen erheblichen organisatorischen und teilweise auch finanziellen Aufwand. Betriebe, die auf Freilandhaltung setzen, müssen ihre Tiere nun in geschlossenen Systemen unterbringen. Für Eierproduzenten hat dies auch direkte Auswirkungen auf die Vermarktung: Nach einer bestimmten Frist dürfen Eier aus Freilandbetrieben, deren Hühner aufgestallt wurden, nicht mehr als Freilandeier gekennzeichnet werden, sondern müssen als Eier aus Bodenhaltung deklariert werden. Der Gesetzgeber räumt hierfür in der Regel eine Übergangsfrist von 16 Wochen ein, bevor die Umdeklarierung verpflichtend wird.

Auch Hobbyhalter, die nur wenige Hühner oder Enten im eigenen Garten halten, sind von der Anordnung betroffen. Sie müssen ebenfalls dafür sorgen, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln haben. Wer keine geeigneten Stallungen besitzt, muss provisorische Lösungen schaffen – etwa durch Volieren mit geschlossenem Dach und seitlicher Abschirmung. Der Landkreis weist in solchen Fällen in der Regel darauf hin, dass auch kleinere Bestände bei einem Seuchenausbruch eine Gefahr darstellen können, da sie als Brücke zwischen Wild- und Nutzvogelpopulationen fungieren können.

Die Geflügelpest ist eine der gefährlichsten Tierseuchen weltweit. In den vergangenen Jahren kam es in Europa und auch in Deutschland immer wieder zu schweren Ausbrüchen, bei denen Millionen von Tieren gekeult werden mussten. Niedersachsen als Bundesland mit der größten Geflügeldichte war dabei regelmäßig besonders betroffen. Allein in der Seuchensaison 2020/2021 mussten in Deutschland Hunderttausende Tiere getötet werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Die wirtschaftlichen Schäden gingen in die Millionen. Auch der Landkreis Cloppenburg hatte in der Vergangenheit bereits mit Geflügelpest-Fällen in der Region zu kämpfen.

Neben der Stallpflicht gelten für Geflügelhalter im Seuchenfall weitere strenge Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem die Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk und Kleidung beim Betreten und Verlassen von Stallungen, die Sicherstellung, dass Futter und Einstreu nicht durch Wildvögel kontaminiert werden können, sowie die regelmäßige Kontrolle der Tierbestände auf Krankheitsanzeichen. Verdachtsfälle müssen unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Wer gegen die Stallpflicht verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Die Anordnung des Landkreises dürfte auch Auswirkungen auf die lokale Direktvermarktung haben. Viele Verbraucher in der Region schätzen Eier und Geflügelprodukte aus regionaler Freilandhaltung. Hofläden und Wochenmärkte könnten vorübergehend mit einem veränderten Angebot konfrontiert sein. Gleichzeitig betonen Experten immer wieder, dass für den Menschen keine unmittelbare Gefahr durch den Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern besteht, sofern diese ordnungsgemäß erhitzt werden. Eine Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist zwar theoretisch möglich, in der Praxis aber äußerst selten und in Deutschland bislang nicht nachgewiesen worden.

Wie lange die Stallpflicht im Landkreis Cloppenburg bestehen bleibt, hängt von der weiteren Entwicklung der Seuchenlage ab. In der Regel wird die Aufstallungspflicht aufgehoben, sobald das Risiko einer Einschleppung durch Wildvögel nach Einschätzung der Behörden und des Friedrich-Loeffler-Instituts wieder gesunken ist – meist im Frühjahr, wenn der Vogelzug nachlässt. Bis dahin appelliert der Landkreis an alle Geflügelhalter, die Anordnung konsequent umzusetzen und durch verantwortungsvolles Handeln dazu beizutragen, dass die Tierbestände in der Region geschützt bleiben. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Prävention das wirksamste Mittel im Kampf gegen die Geflügelpest ist – auch wenn die Stallpflicht für Mensch und Tier eine Belastung darstellt.

Quelle: https://news.google.com/rss/articles/CBMimwFBVV95cUxQc3RUcnZBREU3aTJZR1JtVTVweUEyM2tOWGFrNXU3MnM1andMSzY3Uk82cHUwY05nMUFKZDFaWnA2aDAwaHBLMjgtblpQRGNwTHoyaW5KOWlWcnRrYWhJUmhqQ0NOQUdzY2tBbVVzUEVfbTRGR0ZlMVZ0MU92Sk12ZXRZUU11aHVwN1AxcVhCbHdaMWdnUWUtYUp0aw?oc=5&hl=en-US&gl=US&ceid=US:en

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