Blaulicht
Geflügelpest schlägt erneut zu: 21.500 Hühner in Cloppenburger Betrieb gekeult
Im Landkreis Cloppenburg mussten erneut Tausende Hühner wegen eines Geflügelpest-Ausbruchs gekeult werden. Rund 21.500 Tiere in einem Legehennenbetrieb sind betroffen – die Behörden haben weiträumige Sperrzonen eingerichtet.
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Der Landkreis Cloppenburg wird erneut von einem Ausbruch der Geflügelpest erschüttert. In einem Legehennenbetrieb mussten rund 21.500 Tiere getötet werden, um eine weitere Ausbreitung des hochansteckenden Virus zu verhindern. Für die Region, die zu den am dichtesten mit Geflügelhaltungen besiedelten Gebieten Deutschlands zählt, ist dies ein weiterer schwerer Schlag – und ein alarmierendes Signal an die gesamte Branche.
Die Nachricht trifft die Geflügelwirtschaft im Oldenburger Münsterland mit voller Wucht: Erneut ist in einem Betrieb im Landkreis Cloppenburg die Aviäre Influenza – im Volksmund als Geflügelpest oder Vogelgrippe bekannt – nachgewiesen worden. Das zuständige Veterinäramt ordnete umgehend die Tötung des gesamten Bestandes von rund 21.500 Hühnern an. Die Maßnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, eine unkontrollierte Verbreitung des Erregers auf benachbarte Betriebe zu unterbinden.
Die Keulung der Tiere wurde unter strengen Hygieneauflagen durchgeführt. Spezialisierte Einsatzkräfte übernahmen die Räumung des betroffenen Stalles, während das gesamte Betriebsgelände weiträumig abgesperrt und desinfiziert wurde. Für die betroffene Landwirtsfamilie bedeutet der Ausbruch nicht nur einen erheblichen wirtschaftlichen Verlust, sondern auch eine enorme emotionale Belastung. Die Entschädigung für die getöteten Tiere erfolgt zwar über die Tierseuchenkasse, deckt jedoch erfahrungsgemäß nur einen Teil der tatsächlichen Schäden ab, da Einnahmeausfälle und Kosten für die Wiederaufstockung des Bestandes zusätzlich zu Buche schlagen.
Nach Bekanntwerden des positiven Befundes hat der Landkreis Cloppenburg die üblichen Schutzmaßnahmen eingeleitet. Rund um den betroffenen Betrieb wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine erweiterte Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Innerhalb dieser Zonen gelten strenge Auflagen für alle Geflügelhalter. So sind Transporte von Geflügel und Geflügelprodukten nur unter verschärften Bedingungen und mit behördlicher Genehmigung möglich. Zudem müssen Betriebe innerhalb der Sperrzonen ihre Bestände klinisch untersuchen lassen und erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen einhalten.
Der jüngste Ausbruch reiht sich in eine besorgniserregende Serie von Geflügelpestfällen ein, die den Landkreis Cloppenburg in den vergangenen Jahren immer wieder heimgesucht haben. Die Region gilt aufgrund ihrer extrem hohen Dichte an Geflügelhaltungen als besonders anfällig für die Ausbreitung der Tierseuche. Im Landkreis Cloppenburg und dem benachbarten Landkreis Vechta werden Millionen von Hühnern, Puten und anderem Geflügel gehalten – eine Konzentration, die das Risiko einer raschen Übertragung von Betrieb zu Betrieb erheblich erhöht. Experten warnen seit Langem, dass die intensive Geflügelhaltung in der Region strukturelle Risiken birgt, die durch konventionelle Seuchenbekämpfungsmaßnahmen allein nicht vollständig beherrschbar sind.
Die Geflügelpest wird durch hochpathogene Influenzaviren des Typs H5 verursacht, die vor allem über Wildvögel in Hausgeflügelbestände eingetragen werden. Zugvögel, insbesondere Wasservögel wie Enten und Gänse, tragen das Virus häufig in sich, ohne selbst schwer zu erkranken, und können es über weite Strecken verbreiten. Der Eintrag in einen Stall erfolgt typischerweise über indirekten Kontakt – etwa über kontaminiertes Schuhwerk, Gerätschaften, Fahrzeuge oder verunreinigtes Wasser. Einmal im Bestand angekommen, breitet sich das Virus mit verheerender Geschwindigkeit aus. Bei Hühnern und Puten verläuft die Infektion fast immer tödlich, die Sterblichkeitsrate liegt nahe bei hundert Prozent.
Für den Menschen stellt die aktuell zirkulierende Virusvariante nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, ein geringes Risiko dar. Dennoch mahnen die Behörden zur Vorsicht: Tote oder kranke Wildvögel sollten keinesfalls angefasst werden, und Funde sollten umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden. Die Einhaltung grundlegender Hygieneregeln beim Umgang mit Geflügel und Geflügelprodukten wird ausdrücklich empfohlen.
Die wirtschaftlichen Folgen eines Geflügelpestausbruchs reichen weit über den unmittelbar betroffenen Betrieb hinaus. Die Einrichtung von Sperrzonen kann den Handel und Transport von Geflügelprodukten in der gesamten Region empfindlich beeinträchtigen. Schlachtbetriebe, Futtermittellieferanten und Eiervermarkter sind gleichermaßen betroffen. Darüber hinaus kann die Seuche das Vertrauen der Verbraucher in Geflügelprodukte aus der Region belasten – ein Aspekt, der angesichts der ohnehin angespannten öffentlichen Debatte über Massentierhaltung und Tierschutz von besonderer Bedeutung ist.
Der Landkreis Cloppenburg ruft alle Geflügelhalter – vom großen Mastbetrieb bis zum Hobbyhalter mit wenigen Hühnern im Garten – eindringlich dazu auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und konsequent umzusetzen. Dazu gehören unter anderem die sichere Verwahrung von Futter und Einstreu, die regelmäßige Desinfektion von Stallungen und Gerätschaften, das Tragen betriebseigener Schutzkleidung sowie die strikte Vermeidung von Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln. In Gebieten mit erhöhtem Risiko kann das Veterinäramt zudem eine Aufstallungspflicht anordnen, die das Geflügel ausschließlich in geschlossenen Ställen hält.
Die Diskussion über strukturelle Konsequenzen aus den wiederkehrenden Seuchenausbrüchen dürfte mit dem jüngsten Fall erneut an Fahrt gewinnen. Tierschutzorganisationen und Umweltverbände fordern seit Jahren eine Reduzierung der Bestandsdichten und eine stärkere räumliche Entflechtung der Geflügelhaltung in der Region. Die Geflügelwirtschaft verweist hingegen auf die bereits hohen Investitionen in Biosicherheit und betont, dass ein vollständiger Schutz vor dem Eintrag von Wildvogelinfluenza praktisch unmöglich sei. Politisch steht der Landkreis vor der Herausforderung, den wirtschaftlich bedeutsamen Geflügelsektor zu schützen, ohne die gesundheitlichen und seuchenhygienischen Risiken aus dem Blick zu verlieren.
Für die kommenden Wochen bleibt die Lage angespannt. Das Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg hat angekündigt, die Überwachung in den eingerichteten Sperrzonen zu intensivieren und engmaschige Kontrollen in den umliegenden Betrieben durchzuführen. Ob der jüngste Ausbruch ein isolierter Fall bleibt oder den Beginn einer größeren Seuchenwelle markiert, wird sich erst in den nächsten Tagen und Wochen zeigen. Die Erfahrungen der Vergangenheit lehren jedoch, dass im Landkreis Cloppenburg bei der Geflügelpest höchste Wachsamkeit geboten ist – und dass die nächste Hiobsbotschaft leider nie weit entfernt scheint.
