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Geflügelpest schlägt erneut zu: Landkreis Cloppenburg wieder im Ausnahmezustand
Im Landkreis Cloppenburg ist erneut die Geflügelpest ausgebrochen. Für die geflügelreiche Region bedeutet das weitreichende Konsequenzen – von Stallpflicht bis hin zu wirtschaftlichen Einbußen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
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Die Geflügelpest ist zurück im Landkreis Cloppenburg. Erneut wurde in einem Betrieb in der Region ein Ausbruch der hochansteckenden Tierseuche bestätigt, die unter Geflügelhaltern seit Jahren immer wieder für Verunsicherung und erhebliche wirtschaftliche Schäden sorgt. Für den Landkreis, der als eines der Zentren der deutschen Geflügelwirtschaft gilt, ist die Nachricht ein schwerer Schlag – und zugleich eine Erinnerung daran, dass die Bedrohung durch das Virus keineswegs gebannt ist.
Der Landkreis Cloppenburg gehört zu den am stärksten von der Geflügelhaltung geprägten Regionen in ganz Deutschland. Millionen von Legehennen, Masthähnchen und Puten werden hier in zahlreichen Betrieben gehalten. Die hohe Dichte an Geflügelbetrieben macht die Region besonders anfällig für die Ausbreitung von Tierseuchen wie der Aviären Influenza, im Volksmund als Geflügelpest oder Vogelgrippe bekannt. Bereits in der Vergangenheit mussten im Landkreis wiederholt Bestände gekeult und Schutzzonen eingerichtet werden.
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine durch hochpathogene Influenzaviren ausgelöste Erkrankung, die vor allem Hühner, Puten und anderes Nutzgeflügel betrifft. Die Krankheit verläuft bei diesen Tierarten häufig tödlich und ist hochansteckend. Wildvögel gelten als natürliches Reservoir des Virus und spielen eine zentrale Rolle bei der Verbreitung. Über Zugvögel gelangt der Erreger immer wieder nach Mitteleuropa und von dort in die Nutztierbestände – sei es durch direkten Kontakt, kontaminiertes Wasser oder über verschmutzte Kleidung und Gerätschaften.
Sobald ein Ausbruch amtlich festgestellt wird, greifen umfangreiche Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Rund um den betroffenen Betrieb werden in der Regel ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie ein erweitertes Beobachtungsgebiet im Umkreis von zehn Kilometern eingerichtet. Innerhalb dieser Zonen gelten strenge Auflagen: Geflügel darf nicht transportiert werden, Betriebe müssen ihre Tiere aufstallen und verschärfte Hygienevorschriften einhalten. Der betroffene Bestand selbst wird in der Regel vollständig getötet und unschädlich beseitigt, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Für die betroffenen Landwirte sind solche Maßnahmen existenzbedrohend. Der Verlust eines gesamten Tierbestandes bedeutet nicht nur einen erheblichen finanziellen Schaden, sondern auch eine emotionale Belastung. Zwar gibt es staatliche Entschädigungsregelungen über die Tierseuchenkasse, doch diese decken häufig nicht den gesamten wirtschaftlichen Verlust ab. Hinzu kommen Betriebsausfälle, die sich über Wochen oder gar Monate erstrecken können, bis ein Betrieb nach einer gründlichen Reinigung und Desinfektion wieder neu bestückt werden darf.
Auch Betriebe in der Nachbarschaft des Ausbruchsherdes sind massiv betroffen, selbst wenn ihre Tiere gesund sind. Die Transportverbote innerhalb der Schutz- und Überwachungszonen führen dazu, dass schlachtreife Tiere nicht abtransportiert werden können und Eier unter Umständen nicht mehr vermarktet werden dürfen. In einer Region wie dem Landkreis Cloppenburg, in der die Geflügelbetriebe oft in unmittelbarer Nähe zueinander liegen, können selbst einzelne Ausbrüche weitreichende Konsequenzen für die gesamte regionale Wertschöpfungskette haben.
Der Landkreis Cloppenburg hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Erfahrungen mit der Geflügelpest sammeln müssen. Besonders die großen Seuchenzüge der Jahre 2020 bis 2023 hatten die Region hart getroffen. Bundesweit wurden in diesen Zeiträumen Hunderte Ausbrüche in Nutzgeflügelhaltungen registriert, Niedersachsen war als geflügelreichstes Bundesland besonders stark betroffen. Die Veterinärbehörden des Landkreises haben daher ihre Krisenmanagement-Strukturen kontinuierlich weiterentwickelt und arbeiten eng mit dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) sowie dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zusammen.
Experten betonen immer wieder, dass die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen der wichtigste Schlüssel zur Prävention ist. Dazu gehören unter anderem die Sicherung der Stallgebäude gegen den Zugang von Wildvögeln, die strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung, regelmäßige Desinfektionsmaßnahmen sowie die Vermeidung von Kontakt zwischen Nutzgeflügel und wildlebenden Vögeln. In Risikozeiten – insbesondere während des Vogelzugs im Herbst und Frühjahr – ordnen viele Landkreise zudem eine allgemeine Stallpflicht an, um das Infektionsrisiko zu minimieren.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Geflügelpest geht weit über die einzelnen betroffenen Betriebe hinaus. Der Landkreis Cloppenburg und das benachbarte Oldenburger Münsterland bilden zusammen eines der wichtigsten Zentren der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Schlachtbetriebe, Futtermittelhersteller, Logistikunternehmen und zahlreiche Zulieferer sind direkt oder indirekt von der Geflügelproduktion abhängig. Ein größerer Seuchenausbruch kann daher schnell Auswirkungen auf die gesamte regionale Wirtschaft haben und Arbeitsplätze gefährden.
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher besteht nach Einschätzung der Behörden keine Gefahr. Das Virus wird durch Erhitzen sicher abgetötet, Geflügelfleisch und Eier können bei sachgemäßer Zubereitung bedenkenlos verzehrt werden. Auch eine Übertragung auf den Menschen ist bei den derzeit kursierenden Virusstämmen äußerst unwahrscheinlich, wenngleich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Entwicklung der Aviären Influenza weltweit aufmerksam beobachtet.
Der erneute Ausbruch im Landkreis Cloppenburg zeigt einmal mehr, dass die Geflügelpest eine dauerhafte Herausforderung für die Geflügelwirtschaft bleibt. Solange Wildvögel das Virus in sich tragen und die Tierhaltung in Regionen mit hoher Bestandsdichte konzentriert ist, wird das Risiko neuer Ausbrüche bestehen bleiben. Umso wichtiger ist es, dass Behörden, Landwirte und die gesamte Branche wachsam bleiben und die Biosicherheitsstandards konsequent umsetzen. Die kommenden Tage und Wochen werden zeigen, ob es gelingt, den aktuellen Ausbruch schnell einzudämmen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
