Blaulicht
Illegale Schnapsbrennerei im Landkreis Cloppenburg entdeckt – Behörden stellen Destillieranlage sicher
Im Landkreis Cloppenburg haben Ermittler eine illegale Schnapsbrennerei entdeckt und eine Destillieranlage sichergestellt. Den Betreibern drohen nun empfindliche Strafen wegen Steuerhinterziehung.
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Im Landkreis Cloppenburg ist eine illegale Schnapsbrennerei aufgeflogen. Die Entdeckung sorgt in der Region für Aufsehen und wirft ein Schlaglicht auf ein Phänomen, das vielen als Relikt vergangener Zeiten gilt – das sogenannte Schwarzbrennen. Was klingt wie eine Anekdote aus der Nachkriegszeit, ist in Wahrheit ein Straftatbestand, der auch heute noch vorkommt und von den Behörden konsequent verfolgt wird.
Nach bisherigen Erkenntnissen wurde im Raum Cloppenburg eine Destillieranlage aufgefunden, mit der offenbar ohne die erforderliche Genehmigung hochprozentiger Alkohol hergestellt wurde. Das illegale Brennen von Spirituosen stellt einen Verstoß gegen das Branntweinmonopolgesetz beziehungsweise seit dessen Ablösung gegen das Alkoholsteuergesetz dar und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Die genauen Umstände der Entdeckung sowie der Umfang der Produktion sind Gegenstand laufender Ermittlungen.
Das sogenannte Schwarzbrennen – also die Herstellung von Alkohol ohne behördliche Erlaubnis und ohne Entrichtung der fälligen Steuern – ist in Deutschland streng verboten. Zuständig für die Verfolgung solcher Delikte ist in erster Linie der Zoll, der eng mit den örtlichen Polizeibehörden zusammenarbeitet. Die Alkoholsteuer, die auf Branntwein erhoben wird, beträgt in Deutschland derzeit 13,03 Euro je Liter reinen Alkohols. Wer diese Abgabe umgeht, begeht eine Steuerhinterziehung, die mit Geldstrafen oder sogar mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.
Doch es geht bei der Verfolgung illegaler Brennereien nicht allein um fiskalische Interessen des Staates. Ein mindestens ebenso gewichtiger Aspekt ist der Gesundheitsschutz. Bei der unsachgemäßen Destillation von Alkohol können gefährliche Stoffe wie Methanol in erhöhten Konzentrationen entstehen. Methanol ist ein starkes Gift, das bereits in geringen Mengen zu schweren Vergiftungen führen kann – von Erblindung bis hin zum Tod. Professionelle Brennereien verfügen über kontrollierte Verfahren und unterliegen strengen Hygienevorschriften sowie regelmäßigen Kontrollen, die sicherstellen, dass das Endprodukt unbedenklich ist. Bei einer illegalen Schwarzbrennerei fehlen diese Sicherheitsmechanismen in der Regel vollständig.
Der Landkreis Cloppenburg ist als ländlich geprägter Raum kein untypischer Ort für solche Funde. Historisch betrachtet hat das Schnapsbrennen in vielen ländlichen Regionen Niedersachsens eine lange Tradition. Noch bis in die 1990er-Jahre hinein gab es in Deutschland zahlreiche sogenannte Abfindungsbrennereien, die in kleinen Mengen und unter vereinfachten steuerlichen Regelungen Branntwein herstellen durften. Mit dem Auslaufen des Branntweinmonopolgesetzes zum Ende des Jahres 2017 und der Einführung des neuen Alkoholsteuergesetzes im Januar 2018 wurden die Rahmenbedingungen für Kleinbrenner neu geregelt. Seither benötigt jeder, der Alkohol destillieren möchte – auch in noch so kleinen Mengen – eine offizielle Erlaubnis des zuständigen Hauptzollamtes.
Für viele Hobbybrenner kam diese Verschärfung überraschend. In Internetforen und einschlägigen Kreisen wird das Thema seither kontrovers diskutiert. Während in einigen europäischen Nachbarländern wie etwa Österreich das Brennen kleiner Mengen für den Eigenbedarf unter bestimmten Auflagen erlaubt ist, kennt das deutsche Recht eine solche Ausnahme nicht. Jede Form der Alkoholdestillation ohne Genehmigung ist illegal – ganz gleich, ob es sich um einen Liter oder hundert Liter handelt.
Die Zollbehörden in Niedersachsen verzeichnen nach eigenen Angaben regelmäßig Fälle von Schwarzbrennerei, wenngleich die genauen Zahlen von Jahr zu Jahr schwanken. Das Hauptzollamt Oldenburg, in dessen Zuständigkeitsbereich auch der Landkreis Cloppenburg fällt, führt routinemäßig Kontrollen durch und geht Hinweisen aus der Bevölkerung nach. Nicht selten werden illegale Brennanlagen im Rahmen anderer Ermittlungen oder bei Durchsuchungen zufällig entdeckt. Die Dunkelziffer dürfte nach Einschätzung von Experten deutlich über den tatsächlich aufgedeckten Fällen liegen.
Für die betroffenen Personen können die Konsequenzen weitreichend sein. Neben der strafrechtlichen Verfolgung wegen Steuerhinterziehung droht die Einziehung der gesamten Brennanlage sowie des hergestellten Produkts. Darüber hinaus kann das zuständige Hauptzollamt die hinterzogene Alkoholsteuer nachfordern, was je nach produzierter Menge schnell in den vierstelligen Bereich gehen kann. Hinzu kommen mögliche Bußgelder und Verfahrenskosten. Im Wiederholungsfall oder bei gewerbsmäßigem Schwarzbrennen in größerem Umfang sind auch Freiheitsstrafen keineswegs ausgeschlossen.
Die Nachricht aus dem Landkreis Cloppenburg dürfte auch als Warnung an alle verstanden werden, die glauben, das Brennen von Schnaps im heimischen Keller oder in der Scheune sei ein Kavaliersdelikt. Die Behörden betonen immer wieder, dass sie solche Verstöße ernst nehmen und konsequent verfolgen. Wer legal Schnaps brennen möchte, muss sich an das zuständige Hauptzollamt wenden, eine entsprechende Brenngenehmigung beantragen und die anfallenden Steuern ordnungsgemäß abführen. Die Antragsverfahren sind zwar bürokratisch aufwendig, bieten aber den einzigen legalen Weg, eigenen Branntwein herzustellen.
Die Ermittlungen in dem aktuellen Fall aus Cloppenburg dauern an. Ob und gegen wie viele Personen Strafverfahren eingeleitet werden, ist derzeit noch unklar. Die Behörden haben angekündigt, den Fall gründlich aufzuarbeiten. Für die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Gemeinde dürfte die Entdeckung der illegalen Schnapsbrennerei jedenfalls für reichlich Gesprächsstoff sorgen – denn dass im ländlichen Niedersachsen auch im 21. Jahrhundert noch schwarz gebrannt wird, überrascht dann doch so manchen.
