Kreistag Cloppenburg: Fragwürdige Praxis bei Abwesenheitsvergütungen wirft Fragen auf
Im Cloppenburger Kreistag werden Aufwandsentschädigungen auch an abwesende Abgeordnete gezahlt. Die Praxis spaltet die Ratsmitglieder – insbesondere die AfD-Fraktion profitiert davon.
von Maike
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Die Frage nach gerechter Vergütung in kommunalen Vertretungskörperschaften ist fundamental für das Vertrauen der Bürger in ihre Institutionen. Im Landkreis Cloppenburg sorgt eine bislang wenig beachtete Praxis nun für Diskussionen: Kreistagsmitglieder erhalten ihre Aufwandsentschädigungen auch dann, wenn sie bei Sitzungen nicht anwesend sind. Besonders auffällig ist dabei die AfD-Fraktion, die von diesem System überdurchschnittlich zu profitieren scheint.
Die Aufwandsentschädigungen für Kreistagsmitglieder sind grundsätzlich ein legitimes Instrument, um die ehrenamtliche Arbeit in der Kommunalpolitik zu würdigen. Viele Politiker investieren erhebliche Zeit in ihre Mandate und erhalten dafür eine moderate finanzielle Anerkennung. Doch bei der Umsetzung im Cloppenburger Kreistag zeigen sich erhebliche Mängel. Statt tatsächlich geleistete Anwesenheit zur Voraussetzung zu machen, werden die Entschädigungen offenbar pauschal gewährt – unabhängig davon, ob die betreffende Person die entsprechende Sitzung auch tatsächlich besucht hat.
Besonders brisant wird die Angelegenheit, wenn man die Abwesenheitsquoten einzelner Fraktionen betrachtet. Die AfD-Fraktion kassiert demnach regelmäßig Tagesgelder, obwohl ihre Mitglieder häufig den Sitzungen fernbleiben. Dies wirft nicht nur ethische Fragen auf, sondern auch rechtliche: Kann eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wirklich Steuermittel in dieser Form einsetzen? Die Antwort fällt schwer aus – nicht nur für kritische Bürger, sondern auch für andere Fraktionen im Kreistag.
Die bisherige Praxis scheint auf einer kulanten Interpretation der Geschäftsordnung zu basieren. Offenbar wurde lange Zeit davon ausgegangen, dass eine pauschale Abgeltung ausreichend sei, um die grundsätzliche Tätigkeit als Kreistagsmitglied zu würdigen. Doch diese Sichtweise wird zunehmend in Frage gestellt. Schließlich liegt der Gedanke nahe, dass nur tatsächlich erbrachte Leistungen auch vergütet werden sollten – ein Prinzip, das in der Privatwirtschaft längst Standard ist und auch im öffentlichen Dienst gelten sollte.
Die AfD-Fraktion kommt dabei besonders häufig unter Druck. Während andere Parteien ihre Mitglieder zur regelmäßigen Teilnahme an Sitzungen verpflichten und dies in ihren internen Richtlinien verankert haben, scheint die AfD ein weniger striktes Regelwerk zu haben. Das Ergebnis ist eine statistisch auffällige Häufung von Abwesenheiten bei gleichzeitiger Kassierung von Aufwandsentschädigungen. Ob dies bewusst so praktiziert wird oder eher der Unkenntnis über die geltenden Regeln geschuldet ist, lässt sich schwer beurteilen.
Für die Verwaltung des Landkreises Cloppenburg stellt sich nun eine wichtige Aufgabe: Die bisherige Praxis muss überprüft und die Geschäftsordnung des Kreistags entsprechend angepasst werden. Ein Lösungsvorschlag könnte die Einführung einer Anwesenheitsliste sein, auf der die tatsächliche Teilnahme an Sitzungen dokumentiert wird. Nur wer anwesend war, erhält die volle Aufwandsentschädigung – so wie es in vielen anderen Kommunalverwaltungen bereits üblich ist. Abwesenheiten könnten dokumentiert werden, und entgangene Sitzungen hätten finanzielle Konsequenzen.
Besonders wichtig ist auch die Frage nach Transparenz. Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, welche Ratsmitglieder ihre Mandate gewissenhaft wahrnehmen und welche nicht. Dies ist keine Frage der Parteiloyalität, sondern der grundsätzlichen Rechenschaftspflicht gegenüber den Wählern. Eine regelmäßige Veröffentlichung von Anwesenheitsstatistiken könnte Licht in das Dunkel bringen und Druck auf säumige Ratsmitglieder ausüben – unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit.
Zudem sollte eine gesellschaftliche Debatte über die Bedeutung von Anwesenheit in kommunalen Gremien geführt werden. Politik ist nicht nur Abstimmung, sondern auch Diskussion, Debatte und der Austausch mit anderen Akteuren. Wer regelmäßig abwesend ist, kann sich nicht vollständig in diese Prozesse einbringen und macht sich gleichzeitig unglaubwürdig gegenüber seinen Wählern. Die AfD wäre gut beraten, ihre interne Disziplinierung zu verbessern.
Die Gesamtsituation deutet darauf hin, dass die Zeit für eine grundsätzliche Reform der Abgeltungspraxis im Cloppenburger Kreistag gekommen ist. Nicht nur die AfD, sondern alle Fraktionen sollten sich dieser Diskussion stellen. Letztlich geht es um die Glaubwürdigkeit der kommunalen Demokratie und um die verantwortungsvolle Verwendung öffentlicher Mittel. Bürger, die ihre Steuern zahlen, haben das Recht zu erwarten, dass diese Mittel nur für tatsächlich erbrachte Leistungen vergütet werden.
Die Verwaltung des Landkreises Cloppenburg ist aufgefordert, die bisherige Praxis transparent zu machen und zeitnah eine Lösung vorzuschlagen. Nur so kann das Vertrauen in die kommunalen Institutionen wiederhergestellt und gestärkt werden.
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