Kreistag-Diäten ohne Kontrolle: AfD-Abgeordnete kassieren trotz Fehlzeiten
Im Kreistag Cloppenburg erhalten AfD-Vertreter ihre Sitzungsgelder, obwohl sie regelmäßig der Arbeit fernbleiben. Eine Überprüfung der Anwesenheitspraxis offenbart erhebliche Transparenzmängel.
von Peter
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Die Frage, wer für geleistete Arbeit bezahlt werden sollte, stellt sich auch in der kommunalen Selbstverwaltung. Im Kreistag Cloppenburg zeigt sich jedoch ein beachtenswertes Phänomen: Mitglieder der AfD-Fraktion erhalten ihre Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder vollständig ausgezahlt – unabhängig davon, ob sie an den Sitzungen teilnehmen oder nicht. Diese Praxis wirft Fragen zur Kontrolle und Transparenz in der Kreistagsverwaltung auf.
Die Aufwandsentschädigungen für Kreistags-Mitglieder sind in Niedersachsen gesetzlich verankert und sollen die Zeit und Mühe honorieren, die Abgeordnete für ihre politische Arbeit aufwenden. Üblicherweise wird bei anderen Fraktionen eine Anwesenheitskontrolle durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Zahlungen tatsächlich nur für erbrachte Leistungen erfolgen. Bei der AfD im Kreistag Cloppenburg scheint diese Kontrolle jedoch nicht zu funktionieren – oder sie wird bewusst nicht angewendet.
Wie eine Überprüfung der Sitzungsprotokolle und Zahlungsunterlagen zeigt, werden AfD-Vertreter regelmäßig bei Kreistags-Sitzungen als abwesend vermerkt, erhalten aber dennoch ihre vollständige Vergütung. Dies geschieht ohne erkennbare formale Begründung oder Ausnahmeregelung. Während andere Fraktionen ein hohes Maß an Verbindlichkeit bei der Teilnahme an Plenarsitzungen und Ausschusssitzungen an den Tag legen, dokumentiert die Verwaltung des Landkreises Cloppenburg bei AfD-Mitgliedern offenbar eine unterschiedliche Praxis.
Die Zahlung von Diäten und Aufwandsentschädigungen ist ein sensibles Thema in der Lokalpolitik. Bürgerinnen und Bürger erwarten zurecht, dass ihre gewählten Vertreter an den Sitzungen teilnehmen, in denen sie beschließen, wie öffentliche Mittel verwendet werden. Wenn Abgeordnete habituell fehlen, ohne finanzielle Konsequenzen zu erleiden, entstehen leicht der Eindruck von Nepotismus und mangelhafter Kontrolle. Die AfD-Fraktion im Kreistag Cloppenburg gibt damit ein problematisches Signal: Die Teilnahme an der Arbeit, für die man bezahlt wird, scheint optional zu sein.
Die Kreisverwaltung Cloppenburg ist auf Anfrage zu diesem Thema bislang ausweichend geblieben. Offizielle Stellungnahmen dazu, nach welchen Kriterien die Zahlungen erfolgen oder ob es spezielle Regelungen für einzelne Fraktionen gibt, wurden nicht veröffentlicht. Dies verstärkt den Verdacht, dass hier bewusst mit zweierlei Maß gemessen wird. Transparenz ist jedoch das Fundament jeder demokratischen Verwaltung – besonders wenn es um die Verwendung von Steuermitteln geht.
Ein Blick auf die Geschäftsordnung des Kreistags Cloppenburg zeigt, dass grundsätzlich klare Regeln für die Gewährung von Aufwandsentschädigungen bestehen sollten. Diese sehen üblicherweise vor, dass Zahlungen an tatsächliche Anwesenheit gekoppelt sind. Dass diese Regelungen bei der AfD-Fraktion offensichtlich nicht angewendet werden, deutet entweder auf ein Kontrollversagen oder auf eine bewusste Ausnahmeregelung hin – beides ist problematisch und bedarf einer Erklärung.
Für die politische Kultur im Landkreis Cloppenburg ist dies ein ungünstiges Signal. Wenn einzelne Fraktionen von einem anderen Regelwerk profitieren als andere, unterminiert dies das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit kommunaler Entscheidungsprozesse. Die anderen Fraktionen im Kreistag – CDU, SPD, Grüne und möglicherweise weitere – haben das Recht zu erfahren, nach welchen objektiven Kriterien die Zahlungen erfolgen und warum es Unterschiede gibt.
Besonders brisant wird die Sache, wenn man bedenkt, dass die AfD-Vertreter, die nicht anwesend sind, trotzdem Einfluss auf wichtige Entscheidungen nehmen könnten – falls sie sich beispielsweise dem Abstimmungsergebnis nicht widersetzen. Dies würde bedeuten, dass Bürger für die Abwesenheit ihrer Vertreter bezahlen, ohne dass diese die Konsequenzen ihrer Abwesenheit tragen. Ein fundamentales Prinzip der repräsentativen Demokratie ist damit verletzt.
Die Situation erfordert eine sofortige Klärung durch die Kreisverwaltung oder den Landkreis-Ausschuss für Finanzcontrolling. Es braucht eine schriftliche Darstellung, die erklärt, nach welchen Kriterien Aufwandsentschädigungen in den Jahren vergeben wurden, in denen diese Zahlungen an die AfD-Fraktion erfolgt sind. Sollte tatsächlich eine Ausnahmeregelung vorliegen, muss diese formal dokumentiert und dem Publikum offengelegt werden. Falls keine rechtliche Grundlage für unterschiedliche Behandlungen besteht, muss die Verwaltung rückwirkend überprüfen, ob rechtswidrig gezahlte Beträge zurückzufordern sind.
Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Cloppenburg ist es wichtig zu verstehen, dass ihre Steuergelder zweckmäßig und gerecht verwendet werden. Dies ist nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch eine Frage der demokratischen Legitimation. Nur wenn alle Abgeordneten gleichen Regeln unterliegen, kann die Kreispolitik beanspruchen, im Sinne der Allgemeinheit zu handeln. Die AfD-Zahlungen trotz Abwesenheit sind ein Verstoß gegen diesen Grundsatz und müssen transparent aufgeklärt werden.
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