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Landkreis Cloppenburg ordnet flächendeckende Stallpflicht für Geflügel an – Vogelgrippe bedroht die Region

Wegen der erneuten Vogelgrippe-Gefahr gilt im gesamten Landkreis Cloppenburg ab sofort eine flächendeckende Stallpflicht für alles Geflügel. Betroffen sind sowohl große Agrarbetriebe als auch private Hobbyhalter.

27.10.2025, 07:00·5 Min. Lesezeit·
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Quelle: Shutterstock.

Der Landkreis Cloppenburg hat eine umfassende Stallpflicht für sämtliches Geflügel auf dem gesamten Kreisgebiet angeordnet. Hintergrund ist die erneute Bedrohung durch die Aviäre Influenza – besser bekannt als Vogelgrippe –, die in den vergangenen Wochen in verschiedenen Teilen Norddeutschlands wieder verstärkt nachgewiesen wurde. Für die Geflügelhalter in einer der viehstärksten Regionen Deutschlands bedeutet die Maßnahme erhebliche Einschränkungen, doch die Behörden sehen angesichts der Seuchenlage keine Alternative.

Die Verfügung des Landkreises betrifft alle Geflügelhalter – unabhängig von der Größe des Bestandes. Das bedeutet, dass nicht nur gewerbliche Betriebe mit Tausenden von Tieren, sondern auch Hobbyhalter mit wenigen Hühnern, Enten oder Gänsen im Garten ihre Tiere ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter festen Überdachungen mit seitlichem Schutz halten müssen. Der direkte Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln soll damit konsequent unterbunden werden, da Wildvögel als Hauptüberträger des hochpathogenen Vogelgrippe-Virus gelten.

Der Landkreis Cloppenburg zählt zu den Regionen mit der höchsten Geflügeldichte in ganz Deutschland. Zahlreiche Betriebe in der Region halten Legehennen, Masthähnchen, Puten und anderes Nutzgeflügel. Die Branche ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für das südliche Oldenburger Münsterland und sichert Tausende von Arbeitsplätzen – von den landwirtschaftlichen Betrieben selbst über Futtermittelhersteller bis hin zu Schlachthöfen und Verarbeitungsbetrieben. Ein Ausbruch der Vogelgrippe in einem der großen Bestände hätte daher nicht nur tierschutzrechtliche, sondern auch massive wirtschaftliche Konsequenzen.

Die Aviäre Influenza ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem bei Hühnern und Puten zu schweren Krankheitsverläufen mit hoher Sterblichkeit führt. Das Virus wird hauptsächlich durch Zugvögel verbreitet, die auf ihren Wanderungen entlang der großen Flugrouten den Erreger über weite Strecken tragen können. Besonders in den Herbst- und Wintermonaten, wenn große Schwärme von Wildvögeln aus Skandinavien und dem Baltikum nach Mittel- und Westeuropa ziehen, steigt das Risiko eines Eintrags in Hausgeflügelbestände deutlich an. Gewässer, Feuchtwiesen und offene Weideflächen in der Nähe von Geflügelbetrieben sind dabei besonders kritische Zonen.

Für die Geflügelhalter im Landkreis Cloppenburg ist die Stallpflicht kein völlig neues Szenario. In den vergangenen Jahren mussten bereits mehrfach ähnliche Anordnungen erlassen werden, zuletzt während der schweren Vogelgrippe-Welle in den Wintern 2020/2021 und 2022/2023. Damals kam es in mehreren norddeutschen Landkreisen zu Ausbrüchen in Nutzgeflügelbeständen, die zur Tötung von Hunderttausenden Tieren führten. Auch der Landkreis Cloppenburg war in der Vergangenheit bereits direkt betroffen, weshalb die Behörden bei neuen Warnsignalen besonders sensibel reagieren.

Die Stallpflicht bringt für die Betriebe erheblichen zusätzlichen Aufwand mit sich. Freilandhaltungen müssen umgestellt werden, was nicht nur logistische Herausforderungen mit sich bringt, sondern auch wirtschaftliche Einbußen bedeuten kann. Eier aus Freilandhaltung dürfen nach einer Übergangsfrist von 16 Wochen nicht mehr als solche vermarktet werden, wenn die Tiere durchgehend im Stall gehalten werden müssen. Sie werden dann als Eier aus Bodenhaltung deklariert, was in der Regel einen niedrigeren Verkaufspreis bedeutet. Für Bio-Betriebe gelten ähnliche Regelungen, die den wirtschaftlichen Druck zusätzlich erhöhen.

Neben der reinen Stallpflicht mahnt der Landkreis auch zur strikten Einhaltung weiterer Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem die konsequente Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk und Gerätschaften beim Betreten der Stallungen, die sichere Lagerung von Futter und Einstreu, sodass Wildvögel keinen Zugang haben, sowie das unverzügliche Melden von ungewöhnlichen Krankheits- oder Todesfällen im Bestand an das zuständige Veterinäramt. Die Behörden betonen, dass gerade die Kombination aus Aufstallungspflicht und verstärkter Hygiene den besten Schutz gegen einen Seucheneintrag biete.

Das Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg überwacht die Einhaltung der Stallpflicht durch Kontrollen vor Ort. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Die Behörden appellieren jedoch in erster Linie an das Verantwortungsbewusstsein der Tierhalter. Ein einzelner ungeschützter Bestand könne im schlimmsten Fall einen Dominoeffekt auslösen, der die gesamte Region in Mitleidenschaft ziehe. Besonders Hobbyhalter, die sich der Tragweite der Vorschriften möglicherweise nicht vollständig bewusst seien, werden aufgefordert, sich beim Veterinäramt über die geltenden Regelungen zu informieren.

Auch auf Bundesebene wird die Lage aufmerksam beobachtet. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor für Aviäre Influenza, stuft das Risiko eines Eintrags des Vogelgrippe-Virus in Geflügelbestände regelmäßig ein und veröffentlicht aktuelle Risikoeinschätzungen. In den vergangenen Monaten hatte das FLI wiederholt auf ein erhöhtes Gefahrenpotenzial hingewiesen, insbesondere für Regionen mit hoher Geflügeldichte und der Nähe zu Rastgebieten von Zugvögeln – beides Kriterien, die auf den Landkreis Cloppenburg in besonderem Maße zutreffen.

Die Auswirkungen der Vogelgrippe beschränken sich dabei längst nicht mehr nur auf die Tierhaltung. International hat das Virus in jüngerer Zeit für Schlagzeilen gesorgt, weil bestimmte Varianten – insbesondere der Subtyp H5N1 – vereinzelt auch auf Säugetiere und in Ausnahmefällen auf Menschen übertragen wurden. In den USA wurden Infektionen bei Rindern nachgewiesen, was Wissenschaftler weltweit alarmierte. Auch wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Risiko für die allgemeine Bevölkerung derzeit als gering einstuft, unterstreichen diese Entwicklungen die Notwendigkeit einer konsequenten Seuchenbekämpfung an der Quelle – also in den Geflügelbeständen.

Für die Menschen im Landkreis Cloppenburg bleibt die Situation vorerst angespannt. Die Stallpflicht gilt bis auf Weiteres und wird erst aufgehoben, wenn die Seuchenlage eine Entwarnung rechtfertigt. Erfahrungsgemäß kann dies mehrere Wochen oder sogar Monate dauern. Die Landwirte und Geflügelhalter in der Region stellen sich auf eine längere Phase ein, in der erhöhte Wachsamkeit und konsequente Schutzmaßnahmen den Alltag bestimmen werden. Der Landkreis hat angekündigt, die Bevölkerung über weitere Entwicklungen zeitnah zu informieren und steht über das Veterinäramt für Fragen und Beratung zur Verfügung.

Quelle: https://news.google.com/rss/articles/CBMitwFBVV95cUxOQXJmYlc2NHduTGs1Y2g0ZC1CeVdWNVlTcGhZaFZtbnNEMEZSdzJBWWpSaFI5VVdOdnlFMF9KU1JoZm1sSHpvY2xqbDJrMzlDS2Z1WFJOS1NfNUpmbk1OQ05HeExQTlBNQ3YwaXZPSlpOSWJDc0NrVnpLZ2pMdjQxLXVkcWhsbXYxcnRSTmUyNWZiSmxaSFMwTE1Qa0FBNmZHMkRJT0hEekZSNEFXNXBudTBOdlJGb2c?oc=5&hl=en-US&gl=US&ceid=US:en

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