Notmaßnahme gegen Vogelgrippe: Cloppenburg verbietet Rückkehr zu Freilandhaltung
Die Vogelgrippesituation im Landkreis Cloppenburg bleibt angespannt. Die Behörden haben nun ein Wiedereinstallationsverbot erlassen, das Geflügelhalter zu einer Fortsetzung der Stallpflicht zwingt.
von Yvonne
Bildquelle: Redaktion.
Die Vogelgrippekrise hält den Landkreis Cloppenburg weiterhin in Atem. Nachdem die Tierseuche in den vergangenen Monaten für erhebliche Beeinträchtigungen in der regionalen Geflügelwirtschaft gesorgt hat, hat die zuständige Behörde nun eine deutliche Maßnahme ergriffen: Ein Wiedereinstallationsverbot wurde erlassen. Diese Anordnung untersagt es Geflügelhaltern, ihre Tiere aus der Stallpflicht zurück in die Freilandhaltung zu bringen – zumindest vorerst.
Für viele Betriebe bedeutet dieses Verbot eine Verlängerung der wirtschaftlichen Belastungen, die mit der Stallpflicht einhergehen. Seit Wochen müssen Geflügelhalter ihre Bestände in geschlossenen Ställen halten, um eine Ansteckung durch infizierte Wildvögel auszuschließen. Dies führt zu erhöhten Betriebskosten und kann die Qualität der Tierhaltung beeinträchtigen – insbesondere für Betriebe, die auf Freilandhaltung spezialisiert sind und damit werben, ihren Kunden hochwertige Produkte aus artgerechter Haltung zu bieten.
Das Wiedereinstallationsverbot ist ein klares Signal der Behörden, dass die Vogelgrippesituation in der Region noch nicht unter Kontrolle ist. Die Entscheidung wird von Veterinärbehörden und dem Landkreis als notwendige Schutzmaßnahme begründet, um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Solange die Infektionsgefahr durch Wildvogelpopulationen in der Region besteht, sollen Geflügelbestände in den Ställen bleiben – eine Vorsichtsmaßnahme, die statistisch nachweislich das Ansteckungsrisiko deutlich reduziert.
Die Nachricht dürfte insbesondere kleinere und mittlere Geflügelbetriebe im Landkreis treffen. Viele von ihnen haben ihre Produktionsweise in den vergangenen Jahren gezielt auf Freilandhaltung ausgerichtet und damit Zusatzeinnahmen generiert. Seit Beginn der aktuellen Vogelgrippeausbreitung sind diese Einnahmequellen versiegt. Die Fütterung, Belüftung und Betreuung von Tieren im Stall verursacht zudem deutlich höhere Kosten als die extensive Freilandhaltung – Kosten, die viele Betriebe in dieser Zeit aus eigener Kraft kaum tragen können.
Die Veterinärbehörde des Landkreises Cloppenburg begründet das Verbot mit dem aktuellen Infektionsgeschehen. Die Vogelgrippe sei nach wie vor in Wildvogelpopulationen der Region präsent, hieß es in entsprechenden Stellungnahmen. Ein vorschnelles Öffnen der Ställe würde das Risiko von Neuinfektionen erhöhen und könnte zu einem erneuten Ausbruch in den Betrieben führen – mit all den dramatischen Konsequenzen, die eine Masseninfektion mit sich bringt. Im schlimmsten Fall müssen infizierte Bestände getötet werden, was sowohl wirtschaftliche als auch emotionale Belastungen für die Halter bedeutet.
Betroffe Geflügelhalter sind angehalten, sich weiterhin streng an die Biosicherheitsmaßnahmen zu halten. Dazu gehört die Isolation von Futter- und Wasserleitungen, die Desinfektion von Geräten und die Minimierung des Personaleinsatzes in den Ställen. Diese Maßnahmen sind zeitaufwändig und kosten Geld – eine zusätzliche Belastung neben der ohnehin prekären wirtschaftlichen Situation.
Doch nicht nur die Betriebe leiden unter den anhaltenden Beschränkungen. Auch die Tierschutzverbände kritisieren die Prolongation der Stallpflicht aus tierwohltechnischen Gründen. Hühner, Enten und Gänse sind auf Auslauf angewiesen; ihre psychische und physische Gesundheit leidet unter Dauerstallhaltung. Gleichzeitig verstehen die Verbände die infektionsschutzrechtliche Notwendigkeit der Maßnahme an.
Die Betriebe hoffen nun auf eine möglichst schnelle Entwarnung durch die Behörden. Entsprechende Monitoring-Programme sind bereits im Gange. Wildvögel werden regelmäßig auf Vogelgrippe getestet, um früh erkennen zu können, wenn die Infektionsdynamik nachlässt. Doch bis zu diesem Punkt könnte es noch Wochen oder sogar Monate dauern, warnen Experten. Ein Zeitraum, den viele Betriebe wirtschaftlich kaum überbrücken können.
Der Cloppenburger Express wird über weitere Entwicklungen in dieser Situation berichten. Geflügelhalter, die Fragen zum Wiedereinstallationsverbot haben, werden aufgefordert, sich direkt mit der Veterinärbehörde des Landkreises Cloppenburg in Verbindung zu setzen.
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