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Schluss mit freiem Zugang: Deponie-Hügel in Stapelfeld wird eingezäunt

Der Landkreis Cloppenburg plant, den markanten Deponie-Hügel in Stapelfeld einzuzäunen und damit für die Öffentlichkeit zu sperren. Für viele Spaziergänger und Erholungssuchende bedeutet das den Verlust eines beliebten Aussichtspunkts im Oldenburger Münsterland.

04.09.2025, 07:00·5 Min. Lesezeit·
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Quelle: Shutterstock.

Der markante Deponie-Hügel in Stapelfeld, der über viele Jahre hinweg von Spaziergängern und Erholungssuchenden als Aussichtspunkt und Ausflugsziel genutzt wurde, wird in absehbarer Zeit nicht mehr frei zugänglich sein. Der Landkreis Cloppenburg hat angekündigt, das Gelände der ehemaligen Deponie mit einem Zaun zu sichern. Damit endet eine jahrelange Phase, in der die Erhebung – eine der wenigen im ansonsten flachen Oldenburger Münsterland – für die Öffentlichkeit weitgehend ungehindert begehbar war.

Die Entscheidung des Landkreises Cloppenburg, den Deponie-Hügel in Stapelfeld einzuzäunen, dürfte bei vielen Bürgerinnen und Bürgern der umliegenden Gemeinden für Gesprächsstoff sorgen. Die künstliche Anhöhe, die durch die jahrzehntelange Ablagerung von Abfällen entstanden ist, hat sich in der Wahrnehmung der Bevölkerung längst zu einem festen Bestandteil der Landschaft entwickelt. Viele Anwohner nutzen die Wege rund um den Hügel regelmäßig für Spaziergänge, zum Joggen oder einfach, um den Ausblick über die weite, flache Region zu genießen.

Doch hinter der idyllisch anmutenden Kulisse verbirgt sich ein komplexes technisches Bauwerk. Ehemalige Deponien sind auch nach ihrer Stilllegung keine gewöhnlichen Grünflächen. In ihrem Inneren laufen weiterhin biologische und chemische Prozesse ab, die über Jahrzehnte hinweg überwacht und kontrolliert werden müssen. Sickerwasser, das durch den Abfallkörper dringt, muss aufgefangen und gereinigt werden. Deponiegase, die bei der Zersetzung organischer Materialien entstehen, müssen kontrolliert abgeleitet werden. Die Oberflächenabdichtung, die das Eindringen von Regenwasser minimieren soll, muss regelmäßig kontrolliert und instand gehalten werden. All dies erfordert nicht nur technische Infrastruktur, sondern auch den Schutz dieser Anlagen vor unbefugtem Zugang.

Der Landkreis Cloppenburg ist als Betreiber der Deponie gesetzlich dazu verpflichtet, die Nachsorge des Standorts sicherzustellen. Diese Nachsorgepflicht ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Deponieverordnung des Bundes. Sie umfasst unter anderem die Überwachung des Grundwassers, die Kontrolle der Oberflächenabdichtung, die Fassung und Behandlung von Deponiegas sowie die Sickerwasserreinigung. Die Einzäunung des Geländes ist dabei ein gängiges Mittel, um den Betreiberpflichten nachzukommen und die Sicherheit sowohl des Deponiekörpers als auch der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

Für den Landkreis dürften bei der Entscheidung zur Einzäunung mehrere Faktoren eine Rolle spielen. Zum einen geht es um die Verkehrssicherungspflicht: Wer ein Gelände betreibt, das potenzielle Gefahren birgt, muss dafür Sorge tragen, dass Unbefugte nicht zu Schaden kommen. Auf dem Deponie-Hügel könnten beispielsweise Setzungen im Boden, austretende Gase oder instabile Bereiche ein Risiko darstellen. Zum anderen müssen technische Einrichtungen wie Gasbrunnen, Messstellen und Entwässerungssysteme vor Beschädigung und Vandalismus geschützt werden. Selbst gut gemeinte Freizeitnutzung kann die empfindliche Oberflächenabdichtung beeinträchtigen, wenn etwa abseits befestigter Wege gelaufen wird oder Fahrzeuge auf das Gelände gelangen.

Die Einzäunung von stillgelegten Deponien ist in Deutschland keineswegs ungewöhnlich. Im Gegenteil: Viele Landkreise und Kommunen haben ihre ehemaligen Deponiestandorte bereits vor Jahren gesichert. In einigen Fällen werden Teilbereiche nach Abschluss umfangreicher Rekultivierungsmaßnahmen wieder für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht – etwa als Naturschutzflächen oder als kontrollierte Naherholungsgebiete mit festen Wegesystemen. Ob eine solche Lösung langfristig auch für den Stapelfelder Hügel denkbar wäre, bleibt abzuwarten.

Stapelfeld selbst ist als Ortsteil der Gemeinde Molbergen Teil eines ländlich geprägten Raums, in dem öffentliche Erholungsflächen und markante Landschaftspunkte eine besondere Bedeutung haben. In einer Region, die von flachen Marsch- und Geestlandschaften geprägt ist, stellt jede Erhebung gewissermaßen eine Besonderheit dar. Der Deponie-Hügel ragte als eine der höchsten Erhebungen weit über die umliegenden Felder und Wiesen hinaus und bot bei klarer Sicht einen beeindruckenden Rundumblick. Dass dieser Aussichtspunkt nun hinter einem Zaun verschwinden soll, wird von manchen Anwohnern als Verlust empfunden.

Gleichzeitig gibt es aber auch Stimmen, die die Maßnahme des Landkreises begrüßen. Nicht wenigen Bürgern war durchaus bewusst, dass es sich bei dem Hügel um eine ehemalige Mülldeponie handelt, und die Frage nach möglichen Gesundheitsrisiken beim Aufenthalt auf dem Gelände wurde immer wieder diskutiert. Auch wenn moderne Deponien nach ihrer Stilllegung umfassend gesichert werden und die Belastung für die Umgebung in der Regel auf ein Minimum reduziert wird, bleibt bei manchen ein gewisses Unbehagen bestehen. Die Einzäunung könnte in dieser Hinsicht auch als klares Signal verstanden werden, dass der Landkreis seine Verantwortung ernst nimmt.

Der zeitliche Rahmen für die Umsetzung der Einzäunung steht offenbar fest, auch wenn Details zum genauen Baubeginn und zur Fertigstellung noch abzuwarten bleiben. Es ist davon auszugehen, dass der Landkreis Cloppenburg in den kommenden Wochen und Monaten die entsprechenden Arbeiten ausschreiben und vergeben wird. Üblicherweise handelt es sich bei solchen Maßnahmen um robuste Metallzäune mit einer Höhe von mindestens zwei Metern, die das gesamte Deponiegelände umschließen. Zugangsore für Wartungsfahrzeuge und Kontrollpersonal werden in der Regel an strategischen Punkten vorgesehen.

Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Molbergen und der umliegenden Ortschaften bedeutet die Einzäunung des Deponie-Hügels, dass sie sich nach alternativen Routen für Spaziergänge und Freizeitaktivitäten umsehen müssen. Die Gemeinde könnte dies zum Anlass nehmen, über die Entwicklung neuer Naherholungsangebote nachzudenken – sei es durch die Erschließung neuer Wanderwege, die Aufwertung bestehender Grünflächen oder die Schaffung neuer Aussichtspunkte an anderer Stelle. Der Verlust eines gewohnten Freizeitziels kann auch eine Chance sein, das Thema Naherholung im ländlichen Raum neu zu denken und kreative Lösungen zu finden.

Feststeht: Der Deponie-Hügel in Stapelfeld wird schon bald nicht mehr frei zugänglich sein. Was als informelles Ausflugsziel über Jahre zum Alltag vieler Menschen gehörte, weicht nun den Anforderungen von Sicherheit, Recht und technischer Nachsorge. Der Landkreis Cloppenburg handelt damit im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben – auch wenn die Entscheidung vor Ort sicherlich nicht nur auf Verständnis stoßen wird. Es bleibt zu hoffen, dass in einem konstruktiven Dialog zwischen Kreisverwaltung und Bürgern langfristig eine Lösung gefunden wird, die sowohl den Sicherheitsanforderungen als auch dem Bedürfnis nach Erholung und Naturerleben gerecht wird.

Quelle: https://news.google.com/rss/articles/CBMixgFBVV95cUxNb2JxOFhnb2t6cXgxRG5sUEVqQW1IaTZYLXJqaVU2OXF3Z0Z5RjkwUkFaNTluQ09ramlVXzF2VnpwS0d4cVhUanZRRWN0N2lUSWFqeHJEaDQzX3lMblVMelV0YnBQMDR1M01HR3FPdEJkelZwcjJkZTI3QzJadmg3UnVIcktGTzFQc0Vsa2hkbUZTbGZDMVZDRGdoVF9JWnpLejNnVTBITWNuaUFGTE1jRVBJZUt3UWhpZzl5aUFfNUtMQVhfU2c?oc=5&hl=en-US&gl=US&ceid=US:en

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