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Schwarzbrennerei im Landkreis aufgeflogen: Zoll beschlagnahmt 60 Liter illegalen Schnaps

Zollbeamte haben eine illegale Schnapsbrennerei ausgehoben und 60 Liter hochprozentigen Alkohol beschlagnahmt. Der Fall zeigt, dass Schwarzbrennerei in ländlichen Regionen Niedersachsens nach wie vor ein Thema für die Ermittlungsbehörden ist.

06.02.2026, 08:00·4 Min. Lesezeit·
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Quelle: Shutterstock.

Was nach einem Relikt aus vergangenen Zeiten klingt, ist auch im Jahr 2025 noch bittere Realität für die Ermittlungsbehörden: Im Raum Niedersachsen haben Zollbeamte eine illegale Schnapsbrennerei ausgehoben und dabei rund 60 Liter hochprozentigen Alkohol sichergestellt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf ein Phänomen, das in ländlichen Regionen wie dem Landkreis Cloppenburg keineswegs der Vergangenheit angehört – und das erhebliche gesundheitliche wie strafrechtliche Risiken mit sich bringt.

Bei der Durchsuchung stießen die Ermittler auf eine vollständige Destillationsanlage, mit der offenbar über einen längeren Zeitraum hinweg Spirituosen ohne die erforderliche Genehmigung hergestellt worden waren. Insgesamt wurden 60 Liter des illegal produzierten Hochprozentigen beschlagnahmt. Die genauen Umstände der Entdeckung sowie die Frage, ob ein konkreter Hinweis aus der Bevölkerung zur Aufdeckung führte, sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Das unerlaubte Brennen von Alkohol ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die nach dem Branntweinmonopolgesetz und seit dessen Ablösung nach dem Alkoholsteuergesetz streng geahndet wird. Wer ohne Erlaubnis Spirituosen herstellt, macht sich der Steuerhinterziehung schuldig – ein Tatbestand, der mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder empfindlichen Geldstrafen belegt werden kann. Der Zoll als zuständige Behörde für die Überwachung der Alkoholsteuer geht solchen Verstößen konsequent nach.

Der Hintergrund ist klar: Auf jeden Liter reinen Alkohol, der in Deutschland hergestellt oder eingeführt wird, erhebt der Staat eine Alkoholsteuer in Höhe von derzeit 13,03 Euro pro Liter reinem Alkohol. Bei hochprozentigen Spirituosen mit beispielsweise 40 Volumenprozent bedeutet das eine Steuerbelastung von über fünf Euro pro Liter Fertigprodukt. Wer diese Steuer umgeht, schädigt nicht nur die Staatskasse, sondern verschafft sich auch einen illegalen Wettbewerbsvorteil gegenüber lizenzierten Brennereien, die ordnungsgemäß produzieren und ihre Abgaben entrichten.

Doch die strafrechtlichen Konsequenzen sind nur eine Seite der Medaille. Mindestens ebenso besorgniserregend sind die gesundheitlichen Gefahren, die von illegal hergestelltem Schnaps ausgehen. In professionellen Brennereien wird der sogenannte Vorlauf – der erste Teil des Destillats, der besonders hohe Konzentrationen an giftigem Methanol enthält – sorgfältig vom trinkbaren Mittellauf getrennt. Bei Schwarzbrennern fehlt häufig das nötige Fachwissen oder die technische Ausstattung für diese präzise Trennung. Die Folge: Der selbstgebrannte Schnaps kann gefährlich hohe Mengen an Methanol und anderen Fuselölen enthalten, die im schlimmsten Fall zu Erblindung oder sogar zum Tod führen können.

Gerade in ländlichen Regionen Niedersachsens hat das Schnapsbrennen eine lange Tradition. Im Oldenburger Münsterland, zu dem auch der Landkreis Cloppenburg gehört, gehörte die Obstbrennerei auf Bauernhöfen über Jahrhunderte hinweg zum Alltag. Viele Landwirte verwerteten ihr Fallobst, indem sie daraus Obstbrände herstellten – eine Praxis, die früher unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des sogenannten Abfindungsbrennrechts auch legal möglich war. Mit der Reform des Branntweinmonopolgesetzes und dem vollständigen Auslaufen der Brennrechte zum 31. Dezember 2017 endete jedoch für viele Kleinbrenner die legale Grundlage ihrer Tätigkeit. Seitdem ist für jede Form der Alkoholdestillation eine Erlaubnis des zuständigen Hauptzollamtes erforderlich.

Diese Gesetzesänderung hat nach Einschätzung von Experten dazu geführt, dass ein Teil der ehemaligen Kleinbrenner in die Illegalität abgewandert ist. Der Zoll registriert bundesweit jedes Jahr eine beachtliche Zahl von Fällen illegaler Alkoholherstellung. Die Dunkelziffer dürfte dabei erheblich höher liegen, denn viele Schwarzbrennereien werden erst durch Zufall oder gezielte Hinweise aus der Nachbarschaft entdeckt – etwa durch auffällige Gerüche, die bei der Destillation entstehen, oder durch verdächtige Einkäufe großer Mengen an Obst, Zucker oder Hefe.

Für den oder die Verantwortlichen der nun aufgeflogenen Brennerei dürften die Konsequenzen erheblich sein. Neben dem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung droht die Nacherhebung der hinterzogenen Alkoholsteuer, die je nach Produktionsmenge und Alkoholgehalt der beschlagnahmten 60 Liter einen beträchtlichen Betrag ausmachen kann. Hinzu kommt die Einziehung der Destillationsanlage sowie sämtlicher beschlagnahmter Erzeugnisse. Im Falle einer Verurteilung drohen neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch zivilrechtliche Forderungen, sollte der illegale Schnaps bereits an Dritte weitergegeben oder verkauft worden sein.

Der Zoll appelliert in diesem Zusammenhang regelmäßig an die Bevölkerung, verdächtige Beobachtungen zu melden. Wer den typisch süßlichen, schweren Geruch einer Destillation in seiner Nachbarschaft wahrnimmt oder andere Hinweise auf eine illegale Schnapsproduktion hat, kann sich vertraulich an das zuständige Hauptzollamt wenden. Im Landkreis Cloppenburg ist das Hauptzollamt Oldenburg der richtige Ansprechpartner. Hinweise werden diskret behandelt und können nach Angaben der Behörde einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung leisten.

Der aktuelle Fall zeigt einmal mehr, dass die Schwarzbrennerei in Niedersachsen kein Phänomen der Vergangenheit ist. Zwischen Tradition und Illegalität verläuft eine klare gesetzliche Grenze, deren Überschreitung empfindliche Strafen nach sich zieht. Wer legal Schnaps brennen möchte, muss den offiziellen Weg über eine Verschlussbrennerei-Erlaubnis gehen – ein Verfahren, das zwar mit bürokratischem Aufwand und Kosten verbunden ist, aber den einzig rechtssicheren Rahmen für die Herstellung von Spirituosen bietet. Die Zeiten, in denen der Schnaps vom Hof als unkompliziertes Nebenprodukt der Landwirtschaft galt, sind unwiderruflich vorbei.

Quelle: https://news.google.com/rss/articles/CBMi4wFBVV95cUxORVhDSnNUZlp5MUhpX1JJZ05QY0NwZE81UVVmUlBiSTA1SWhWbkU2RVpKOGpaVGtpSDVEV1J6RXFOTmE5QVo5VFJ1aDZiT3ZlejZrMHJGeVg4V1lfcmtMb2FLLWEzdlJfQ0hySG5oYXpGTERCem9kNnV2UGFZMl9hRDdhVU5vYUowSS0zMFpVa1ZVdDB2MlBKTWpIcVhWQ28tT3B4cTVHa2VfdHBvUjd2aHpOdEdXUVlnR3NyUl9KMTlteW4tdVFvWEdmeEk4THpDM05jR2s1UVpkN0FnazRYeXJLUQ?oc=5&hl=en-US&gl=US&ceid=US:en

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