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Stadt Cloppenburg regelt Kostenerstattung bei Feuerwehreinsätzen neu
Die Stadt Cloppenburg hat eine neue Satzung verabschiedet, die regelt, bei welchen Feuerwehreinsätzen Kosten auf die Verursacher zukommen. Betroffen sind unter anderem Fehlalarme, technische Hilfeleistungen und Sicherheitswachen.
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Die Stadt Cloppenburg hat eine neue Satzung auf den Weg gebracht, die regelt, wann Bürgerinnen und Bürger künftig für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr zur Kasse gebeten werden. Mit der überarbeiteten Gebührenordnung will die Kommune eine transparente und rechtssichere Grundlage für die Abrechnung bestimmter Feuerwehreinsätze schaffen, die über die klassische Gefahrenabwehr hinausgehen.
Grundsätzlich gilt in Niedersachsen, dass Einsätze der Feuerwehr bei Bränden und Notlagen für die Betroffenen kostenfrei sind – die Kosten trägt die Allgemeinheit. Anders sieht es jedoch bei sogenannten freiwilligen Leistungen, Fehlalarmen oder Einsätzen aus, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Genau für diese Fälle hat die Stadt Cloppenburg nun eine aktualisierte Satzung beschlossen, die festlegt, welche Gebühren für Personal, Fahrzeuge und Ausrüstung erhoben werden können.
Die neue Regelung betrifft unter anderem Einsätze zur technischen Hilfeleistung, bei denen keine akute Gefahr für Leib und Leben besteht, sowie Sicherheitswachen bei Veranstaltungen oder die Beseitigung von Ölspuren. Auch wer durch einen defekten oder unsachgemäß betriebenen Brandmelder einen Fehlalarm auslöst, muss mit einer Kostenübernahme rechnen. Die Stadt folgt damit einer Praxis, die in vielen Kommunen des Landkreises bereits etabliert ist.
Mit der neuen Satzung will die Stadtverwaltung sicherstellen, dass die Kosten für solche Einsätze gerecht verteilt werden und nicht ausschließlich zulasten der Allgemeinheit gehen. Die ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr Cloppenburg leisten jährlich eine Vielzahl von Einsätzen – eine klare Gebührenregelung schafft dabei sowohl für die Einsatzkräfte als auch für die Betroffenen Planungssicherheit.
Die aktualisierte Satzung tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und soll laut Stadtverwaltung regelmäßig an die aktuelle Kostensituation angepasst werden, um eine faire Berechnung sicherzustellen.
