Cloppenburger Express

Lokales

Stallpflicht im Landkreis Cloppenburg: Geflügelpest zwingt Halter zum Handeln

Wegen der grassierenden Vogelgrippe müssen Geflügelhalter im Landkreis Cloppenburg ihre Tiere ab sofort im Stall halten. Die Stallpflicht trifft sowohl Großbetriebe als auch Hobbyhalter in einer der wichtigsten Geflügelregionen Deutschlands.

27.10.2025, 07:00·5 Min. Lesezeit·
Lokales

Quelle: Shutterstock.

Die Geflügelpest ist zurück – und sie macht auch vor dem Landkreis Cloppenburg nicht halt. Angesichts der aktuellen Ausbreitung der hochpathogenen Aviären Influenza, besser bekannt als Vogelgrippe, hat der Landkreis Cloppenburg eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Für die zahlreichen Geflügelhalter in der Region, die als eine der bedeutendsten Geflügelzucht-Hochburgen Deutschlands gilt, hat diese Maßnahme weitreichende Konsequenzen. Die Anordnung betrifft sowohl große Mastbetriebe als auch Hobbyhalter mit wenigen Hühnern im Garten.

Die Stallpflicht, auch als Aufstallungspflicht bezeichnet, verpflichtet sämtliche Geflügelhalter im Landkreis dazu, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter überdachten und seitlich gesicherten Vorrichtungen zu halten. Ein Freilauf im Freien ist damit bis auf Weiteres untersagt. Ziel der Maßnahme ist es, den direkten und indirekten Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden. Wildvögel, insbesondere Wasservögel wie Enten, Gänse und Möwen, gelten als Hauptüberträger des Vogelgrippe-Virus und können den Erreger über weite Strecken verbreiten, ohne selbst zwingend Krankheitssymptome zu zeigen.

Der Landkreis Cloppenburg nimmt innerhalb der deutschen Geflügelwirtschaft eine herausragende Stellung ein. Mit mehreren Millionen gehaltenen Tieren – darunter Masthühner, Legehennen, Puten und Enten – zählt die Region zu den am dichtesten mit Geflügel besiedelten Gebieten in ganz Europa. Diese hohe Besatzdichte macht den Landkreis in besonderer Weise verwundbar gegenüber Tierseuchen wie der Geflügelpest. Sollte das Virus in einen der zahlreichen Betriebe eingeschleppt werden, drohen Massentötungen, Sperrzonen und massive wirtschaftliche Schäden entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Die aktuelle Seuchenlage in Niedersachsen und darüber hinaus gibt Anlass zur Sorge. In den vergangenen Wochen wurden in mehreren Bundesländern Fälle der hochpathogenen Aviären Influenza bei Wildvögeln nachgewiesen. Auch in benachbarten Landkreisen kam es bereits zu Ausbrüchen in Geflügelhaltungen, was die Behörden zu verschärften Schutzmaßnahmen veranlasste. Der Erreger des Subtyps H5N1, der derzeit kursiert, gilt als besonders aggressiv und kann innerhalb kürzester Zeit ganze Bestände dahinraffen. Sterblichkeitsraten von nahezu hundert Prozent innerhalb weniger Tage sind bei betroffenen Geflügelbeständen keine Seltenheit.

Für die Geflügelhalter im Landkreis Cloppenburg bedeutet die Stallpflicht einen erheblichen organisatorischen und wirtschaftlichen Aufwand. Betriebe, die auf Freilandhaltung setzen, können ihre Produkte nach einer gewissen Übergangsfrist nicht mehr als solche vermarkten, was zu Erlöseinbußen führen kann. Eier aus Freilandhaltung, die bei Verbrauchern besonders beliebt sind, müssen nach einer Karenzzeit von in der Regel 16 Wochen Aufstallungsdauer als Eier aus Bodenhaltung deklariert werden. Für viele Betriebe, die sich gerade durch die Freilandhaltung einen Wettbewerbsvorteil erarbeitet haben, ist das ein empfindlicher Rückschlag.

Das Veterinäramt des Landkreises Cloppenburg hat die Geflügelhalter eindringlich aufgefordert, die Stallpflicht konsequent umzusetzen und darüber hinaus verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu gehören unter anderem das regelmäßige Desinfizieren von Schuhwerk und Gerätschaften beim Betreten und Verlassen der Ställe, die sichere Lagerung von Futter und Einstreu, um den Zugang von Wildvögeln und Nagetieren zu verhindern, sowie die sofortige Meldung von auffälligen Krankheitssymptomen oder erhöhten Sterblichkeitsraten beim Geflügel. Halter, die gegen die Aufstallungspflicht verstoßen, müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Besonders Hobbyhalter, die oft nur eine Handvoll Hühner oder Enten im Garten halten, sind von der Stallpflicht mitunter überfordert. Nicht jeder Kleinsthalter verfügt über einen geeigneten geschlossenen Stall, der genügend Platz für eine artgerechte Unterbringung bietet. Der Landkreis empfiehlt in solchen Fällen, notfalls provisorische Überdachungen und seitliche Absperrungen zu errichten, um zumindest den Kontakt mit Wildvögeln wirksam zu unterbinden. Wichtig sei, dass die Abdeckung engmaschig genug ist, damit auch kleinere Wildvögel wie Spatzen oder Stare keinen Zugang zum Geflügelbereich erhalten.

Die Geflügelpest ist keineswegs ein neues Phänomen im Landkreis Cloppenburg. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Ausbrüchen, die teils verheerende Folgen hatten. So mussten bei früheren Seuchenzügen Hunderttausende Tiere gekeult werden, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Die wirtschaftlichen Schäden gingen dabei in die Millionen. Die Erfahrungen aus diesen Krisensituationen haben dazu geführt, dass sowohl die Behörden als auch die Betriebe inzwischen über ausgefeiltere Notfallpläne und Reaktionsmechanismen verfügen. Dennoch bleibt die Geflügelpest eine der größten Bedrohungen für die regionale Agrarwirtschaft.

Aus wissenschaftlicher Sicht ist die aktuelle Situation auch deshalb besorgniserregend, weil das H5N1-Virus in den vergangenen Jahren eine zunehmende genetische Vielfalt entwickelt hat. International wurden vereinzelt auch Übertragungen auf Säugetiere – darunter Füchse, Seehunde und sogar Rinder – dokumentiert, was die Frage aufwirft, ob das Virus langfristig auch für den Menschen ein erhöhtes Risiko darstellen könnte. Bislang gilt das Ansteckungsrisiko für Menschen in Deutschland als äußerst gering, doch die zuständigen Gesundheitsbehörden beobachten die Entwicklung aufmerksam. Das Friedrich-Loeffler-Institut, Deutschlands Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, stuft das Risiko für die Geflügelpopulation derzeit als hoch ein und empfiehlt bundesweit erhöhte Wachsamkeit.

Die Stallpflicht im Landkreis Cloppenburg gilt bis auf Weiteres. Eine Aufhebung wird erst dann in Betracht gezogen, wenn sich die Seuchenlage nachhaltig entspannt und das Risiko eines Eintrags durch Wildvögel deutlich zurückgegangen ist. In der Regel wird die Aufstallungspflicht über die Wintermonate und das Frühjahr aufrechterhalten, da dies die Hauptzugzeiten der Wildvögel sind. Der Landkreis hat angekündigt, die Lage fortlaufend zu bewerten und die Bevölkerung über etwaige Änderungen zeitnah zu informieren. Geflügelhalter sind angehalten, sich regelmäßig auf der Webseite des Landkreises über den aktuellen Stand zu informieren und bei Fragen das Veterinäramt zu kontaktieren.

Für die Menschen im Landkreis Cloppenburg ist die Nachricht von der Stallpflicht ein bekanntes, aber dennoch stets beunruhigendes Signal. Die Geflügelwirtschaft ist ein zentraler Wirtschaftsfaktor der Region und sichert Tausende Arbeitsplätze – von der Futtermittelindustrie über die Brütereien und Mastbetriebe bis hin zu den Schlachtereien und Verarbeitungsbetrieben. Ein größerer Seuchenausbruch hätte nicht nur für die direkt betroffenen Landwirte, sondern für die gesamte regionale Wirtschaft gravierende Folgen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die getroffenen Schutzmaßnahmen ausreichen, um den Landkreis vor einem Ausbruch der Geflügelpest zu bewahren.

Quelle: https://news.google.com/rss/articles/CBMilAFBVV95cUxNZS0yLThUSERpWnFJVWMtcGRROV94VWo2Q3ZnektYMGJtRWJrYmQ3bjktT2hfWGtpMGpfWkZ2R1NqMkFvUTFlVWVyRXdoRm8zdjY1R1pjRWFHZ094b1pXOV9Uc3plMkZNXzdnU2c4OVhlRWotaVkyTkhOQXdUTm9nLXRrSnRRdk9jUDBWWGhlWGZUZGRN?oc=5&hl=en-US&gl=US&ceid=US:en

Kommentare (0)

Sei der Erste, der kommentiert.

Anmelden um zu kommentieren.

BreakingImmer aktuell – Nachrichten aus dem Landkreis Cloppenburg
Mehr Nachrichten →