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Vogelgrippe schlägt erneut zu: 21.500 Hühner in Niedersachsen gekeult
In einem niedersächsischen Legehennenbetrieb mussten rund 21.500 Hühner nach einem Vogelgrippe-Nachweis gekeult werden. Der Ausbruch weckt in der geflügelintensiven Region Cloppenburg erneut Sorgen vor einer Ausbreitung der Seuche.
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Die Vogelgrippe macht auch in diesem Jahr keine Pause – und trifft die niedersächsische Geflügelwirtschaft erneut mit voller Wucht. In einem Legehennenbetrieb mussten rund 21.500 Hühner getötet werden, nachdem das hochansteckende Virus nachgewiesen wurde. Für die betroffenen Landwirte ist es eine Katastrophe, für die gesamte Region ein erneutes Warnsignal: Die Gefahr durch die aviäre Influenza ist noch lange nicht gebannt.
Der jüngste Ausbruch der Geflügelpest wurde in einem Betrieb festgestellt, in dem die Tiere nach behördlicher Anordnung umgehend gekeult werden mussten. Die Maßnahme ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, eine weitere Verbreitung des Virus auf benachbarte Betriebe und Wildvogelpopulationen zu verhindern. Rund 21.500 Legehennen fielen der Seuchenbekämpfung zum Opfer – eine Zahl, die das Ausmaß der Bedrohung für die Geflügelbranche einmal mehr verdeutlicht. Die zuständigen Veterinärbehörden haben unmittelbar nach der Bestätigung des Erregers sämtliche vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen eingeleitet.
Für den Landkreis Cloppenburg, der als eine der bedeutendsten Geflügelregionen Deutschlands gilt, ist jeder neue Vogelgrippe-Ausbruch von besonderer Brisanz. Im sogenannten "Oldenburger Münsterland" – zu dem neben Cloppenburg auch der Nachbarlandkreis Vechta zählt – sind Hunderte Betriebe in der Geflügelhaltung tätig. Die Dichte an Hähnchenmast- und Legehennenbetrieben ist hier so hoch wie kaum anderswo in der Bundesrepublik. Ein einziger Seuchenfall kann eine Kettenreaktion auslösen, die weit über den unmittelbar betroffenen Hof hinausreicht.
Die Behörden reagieren auf solche Ausbrüche mit einem eingespielten Maßnahmenpaket. Zunächst wird rund um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet, in der besonders strenge Auflagen gelten. In einem weiteren Umkreis von zehn Kilometern wird eine Überwachungszone etabliert. Innerhalb dieser Zonen gelten Verbringungsverbote für Geflügel und Geflügelprodukte, verschärfte Hygienevorschriften sowie eine Stallpflicht für alle gehaltenen Vögel. Betriebe in den betroffenen Gebieten müssen ihre Bestände amtstierärztlich untersuchen lassen, um weitere Infektionen frühzeitig erkennen zu können.
Die Vogelgrippe – wissenschaftlich als hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) bezeichnet – wird in erster Linie durch Wildvögel übertragen, die als natürliches Reservoir des Virus gelten. Insbesondere während der Zugvogelzeiten im Herbst und Frühjahr steigt das Risiko für Einträge in Nutzgeflügelbestände erheblich an. Das Virus kann über direkten Kontakt mit infizierten Wildvögeln, aber auch indirekt über kontaminiertes Wasser, Futter, Einstreu oder Gerätschaften in die Ställe gelangen. Selbst Schuhe und Kleidung von Personen, die zwischen verschiedenen Betrieben oder Außenbereichen und Ställen wechseln, können als Überträger fungieren.
Für die Geflügelhalter im Landkreis Cloppenburg bedeutet jeder Ausbruch nicht nur den Verlust von Tieren, sondern auch massive wirtschaftliche Einbußen. Die Keulung eines kompletten Bestandes reißt empfindliche Lücken in die Betriebsabläufe. Zwar erhalten die betroffenen Landwirte eine Entschädigung aus der Tierseuchenkasse, doch diese deckt in vielen Fällen nicht den tatsächlichen wirtschaftlichen Schaden ab. Die Kosten für die Wiederaufstockung des Bestandes, die erzwungene Betriebspause während der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie entgangene Einnahmen summieren sich schnell auf erhebliche Beträge. Hinzu kommt die psychische Belastung für die Tierhalter, die miterleben müssen, wie ihr gesamter Bestand vernichtet wird.
Die niedersächsische Landesregierung und das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) beobachten die Seuchenlage seit Jahren mit höchster Aufmerksamkeit. Niedersachsen ist mit Abstand das Bundesland mit der größten Geflügelpopulation in Deutschland. Rund ein Drittel aller in Deutschland gehaltenen Legehennen und ein erheblicher Anteil der Masthähnchen stehen in niedersächsischen Ställen. Die wirtschaftliche Bedeutung der Branche für das Land ist enorm – und damit auch die potenzielle Schadenshöhe bei einem großflächigen Seuchengeschehen. In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu teils verheerenden Vogelgrippe-Wellen, bei denen Hunderttausende Tiere gekeult werden mussten.
Eine Impfung gegen die Vogelgrippe wird auf europäischer Ebene seit Längerem diskutiert. Frankreich hat als erstes EU-Land im Herbst 2023 mit einer Impfkampagne bei Enten begonnen, nachdem das Land in den Vorjahren besonders schwer von der Seuche getroffen worden war. In Deutschland wird eine Impfstrategie bislang zurückhaltend betrachtet. Kritiker verweisen auf die Schwierigkeiten bei der Unterscheidung zwischen geimpften und infizierten Tieren, was den internationalen Handel mit Geflügelprodukten erheblich erschweren könnte. Zudem müsste eine Impfung flächendeckend und regelmäßig durchgeführt werden, um einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten – ein logistischer und finanzieller Kraftakt für die Branche.
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Region besteht nach Einschätzung der Behörden keine unmittelbare Gefahr. Das Risiko einer Übertragung der aktuell kursierenden Vogelgrippe-Virusstämme auf den Menschen wird von Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) als gering eingestuft. Dennoch raten die Behörden dazu, tote oder kranke Wildvögel nicht anzufassen und Funde den zuständigen Veterinärämtern zu melden. Auch Spaziergänger mit Hunden sollten in der Nähe von Gewässern und Geflügelbetrieben besondere Vorsicht walten lassen, um keine möglichen Erreger zu verschleppen.
Der aktuelle Fall zeigt einmal mehr, dass die Vogelgrippe ein Dauerthema für die Geflügelbranche bleibt – und dass die Landwirte im Landkreis Cloppenburg besonders wachsam sein müssen. Die hohe Betriebsdichte, die Nähe zu Feuchtgebieten und Wildvogelrastplätzen sowie die intensive Tierhaltung machen die Region anfällig für Seucheneinträge. Experten empfehlen den Betrieben, ihre Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen. Dazu gehören unter anderem die Einrichtung von Hygieneschleusen, die strikte Trennung von Arbeitskleidung, die regelmäßige Desinfektion von Fahrzeugen und Gerätschaften sowie die Vermeidung jeglichen Kontakts zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln.
Der Landkreis Cloppenburg hat in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass er in der Lage ist, schnell und effizient auf Seuchenausbrüche zu reagieren. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Veterinärbehörden, dem LAVES, den Landwirtschaftsverbänden und den betroffenen Betrieben ist dabei von entscheidender Bedeutung. Doch so routiniert die Abläufe auch sein mögen – für die direkt betroffenen Landwirte ist jeder Ausbruch ein schwerer Schlag, der weit über den rein wirtschaftlichen Schaden hinausgeht. Die Hoffnung der gesamten Branche richtet sich darauf, dass die aktuelle Saison ohne weitere großflächige Ausbrüche überstanden werden kann.
