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Wassergebühren im Visier: Cloppenburger Vermieter prangert OOWV-Grundgebühr an

Ein Cloppenburger Vermieter kritisiert die Grundgebühr des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes scharf. Er sieht darin eine ungerechte Kostenlast, die auf den Schultern der Mieter lastet.

Maike

von Maike

03.06.2026, 13:15·4 Min. Lesezeit·

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Die Wassergebühren in Cloppenburg geraten zunehmend unter kritische Betrachtung. Ein Vermieter aus der Stadt hat sich in jüngster Zeit intensiv mit den Abrechnungspraktiken des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) auseinandergesetzt und möchte seine Bedenken nun öffentlich machen. Sein Fokus liegt dabei besonders auf der Grundgebühr, die der Wasserverband von seinen Kunden erhebt.

Die Grundgebühr ist ein fester Betrag, den Haushalte und Gewerbetreibende unabhängig von ihrem tatsächlichen Wasserverbrauch zahlen müssen. Diese Gebührenstruktur ist zwar branchenweit üblich und dient dem Wasserverband zur Deckung von Betriebskosten und zur Finanzierung der Infrastruktur, doch der betroffene Cloppenburger Vermieter sieht in dieser Regelung ein erhebliches Gerechtigkeitsproblem. Seiner Ansicht nach wird damit eine unbillige Last auf diejenigen verteilt, die sich die Wasserversorgung teilen – insbesondere die Mieter.

In seinem Kritikpunkt argumentiert der Vermieter, dass die Grundgebühr eine Art Strafgebühr für Mietshäuser mit mehreren Parteien darstelle. Während ein Einfamilienhaus mit einer einzigen Wasserzähleranlage nur eine Grundgebühr zahlt, müssen Mehrfamilienhäuser oftmals das Vielfache dieser Gebühr aufbringen – je nachdem, wie die Wasserzähler verteilt sind. Diese Asymmetrie führe dazu, dass sich die Kosten für die Wasserversorgung in größeren Wohnkomplexen überproportional verteuern würden. Der Vermieter argumentiert, dass diese Struktur wirtschaftlich unrentabel sei und letztlich auf die Mieter umgelegt werden müsse, was zu höheren Nebenkosten führe.

Die Gebührenordnung des OOWV sieht vor, dass für jede versorgungstechnisch notwendige Messeinrichtung eine Grundgebühr fällig wird. Dies bedeutet, dass bei mehreren Wasserzählern – etwa in einem Mehrfamilienhaus mit Einzelmessung für jede Wohnung – entsprechend mehrere Grundgebühren anfallen. Der Vermieter kritisiert diese Praxis als ungerecht gegenüber Mietern, die sich die Wasserversorgungsanlage teilen müssen, aber trotzdem proportional höhere Fixkosten tragen als Bewohner von Einfamilienhäusern.

Für den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband ist die Grundgebühr hingegen ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierungsstrategie. Sie dient dazu, die Kosten für die Instandhaltung und den Betrieb der Wasserleitungen, der Messgeräte und der Verwaltung zu decken. Diese Kosten entstehen unabhängig davon, wie viel Wasser tatsächlich verbraucht wird. Allerdings verstehen Kritiker wie der genannte Vermieter diese wirtschaftliche Logik oft nicht als ausreichende Begründung für eine Gebührenstruktur, die sie als ungerecht empfinden.

Die Debatte über gerechte Wassergebühren ist nicht neu. In vielen deutschen Kommunen und Landkreisen wird regelmäßig diskutiert, wie die Kosten für Wasserversorgung und Abwasser fair verteilt werden können. Es gibt unterschiedliche Modelle: Manche Verbände nutzen eine verbrauchsabhängige Gebührenstruktur mit minimaler Grundgebühr, andere setzen auf höhere Grundgebühren mit niedrigerem Verbrauchspreis. Jedes System hat seine Befürworter und Kritiker.

Was den Cloppenburger Vermieter besonders ärgert, ist das Gefühl, dass Mietshäuser bei dieser Gebührenstruktur das Nachsehen haben. Während große Wohnkomplexe und Mehrfamilienhäuser mit vielen Einzelmessungen in absolute Zahlen erhebliche Grundgebühren zahlen müssen, kommt ein Einfamilienhaus mit deutlich geringerem Aufwand aus. Diese mathematische Ungerechtigkeit möchte der Vermieter in den Fokus der öffentlichen Diskussion rücken und damit möglicherweise einen Druck für eine Überprüfung der OOWV-Gebührenordnung aufbauen.

Die Kritik eines einzelnen Vermieters könnte Teil eines größeren Problems sein, das sich im Laufe der Zeit verschärft hat. Die Gebühren der Wasserverbände sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen – nicht nur in Cloppenburg, sondern bundesweit. Für Mieter bedeutet dies oft eine spürbare Erhöhung der Nebenkosten, besonders wenn mehrere hundert oder tausend Euro Grundgebühren auf viele Parteien umgelegt werden müssen.

Obwohl die Kritik des Vermieters nachvollziehbar ist, muss berücksichtigt werden, dass der OOWV eine komplexe Aufgabe erfüllt. Die sichere und zuverlässige Versorgung mit Trinkwasser erfordert erhebliche Investitionen in Infrastruktur, ständige Wartung und Qualitätskontrolle. Diese Kosten müssen irgendwie gedeckt werden. Die Frage ist eher, wie diese Last gerecht verteilt wird und ob die aktuelle Gebührenstruktur des Verbandes noch zeitgemäß und fair ist.

Für eine Änderung der Gebührenordnung wäre es notwendig, dass sich mehr Stimmen wie die des Cloppenburger Vermieters zu Wort melden und dass eine öffentliche Diskussion mit dem OOWV initiiert wird. Möglicherweise könnte eine solche Debatte auch zu einer Überprüfung und Anpassung der Gebührensätze führen, um mehr Gerechtigkeit zwischen Einfamilienhausbesitzern und Vermietern von Mehrfamilienhäusern zu schaffen. Für jetzt bleibt aber die Hoffnung des Vermieters, dass seine Kritik nicht ungehört verhallt, sondern zu konstruktiven Veränderungen bei der Gebührenordnung des OOWV führt.

Quelle: https://news.google.com/rss/articles/CBMizgFBVV95cUxOWU1QeHpRazlmWENWU3JtOUo3T2lWMEdKVXJSRWZDWFJNUFBMMzNYd1B4Ums2LVBYSW1NdDJORmFFTFBHWlRBeTRLS2xvbmhKaDdEYzlUbV94M2phY05jaXgtWGhKbmcyNm9CSmZHTjFrWVJVaXFveGZXbG04SzdEbS12RE9nSVpfRXR5MEpnV0MtVHhsRzFHcWJ4ZUFoazRDazlYUTVYNmlKNGlBc3VWd2Z1M2NyMnJuaTllVmc1UU5LYVZSMzZLelQ4c2lIdw?oc=5&ucbcb=1&hl=de&gl=DE&ceid=DE:de

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