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Wechsel im Kehrbezirk: Neuer Bezirksschornsteinfegermeister für das Saterland bestellt

Der Landkreis Cloppenburg hat einen neuen Bezirksschornsteinfegermeister für das Saterland bestellt. Was der Wechsel für Hauseigentümer in der Gemeinde bedeutet und welche Aufgaben der neue Amtsinhaber übernimmt.

14.07.2025, 07:00·4 Min. Lesezeit·
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Quelle: Shutterstock.

Im Saterland steht ein Wechsel an, der für zahlreiche Haushalte und Gewerbebetriebe in der Gemeinde von unmittelbarer Bedeutung ist: Der Landkreis Cloppenburg hat einen neuen Bezirksschornsteinfegermeister für das Saterland bestellt. Damit wird die wichtige Funktion des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers in der flächenmäßig größten Gemeinde des Landkreises neu besetzt – ein Vorgang, der weit mehr Auswirkungen hat, als auf den ersten Blick ersichtlich sein mag.

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist in seinem Kehrbezirk die zentrale Ansprechperson für alle Fragen rund um den Brandschutz, die Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungsanlagen sowie die Einhaltung der Immissionsschutzvorschriften. Für die rund 13.500 Einwohnerinnen und Einwohner des Saterlandes bedeutet die Neubesetzung, dass sie sich künftig an einen neuen Fachmann wenden können und müssen, wenn es um die vorgeschriebenen Feuerstättenschauen, Abnahmen neuer Heizungsanlagen oder die Ausstellung von Feuerstättenbescheiden geht.

Die Bestellung eines neuen Bezirksschornsteinfegermeisters erfolgt durch die zuständige untere Verwaltungsbehörde – in diesem Fall den Landkreis Cloppenburg. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG), das seit der umfassenden Reform des Schornsteinfegerwesens im Jahr 2008 die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger regelt. Demnach werden die Kehrbezirke in der Regel für einen Zeitraum von sieben Jahren vergeben, wobei die Bestellung über ein Ausschreibungsverfahren erfolgt. Dieses Verfahren soll Transparenz und Qualität gleichermaßen sicherstellen.

Das Saterland als Einsatzgebiet stellt den neuen Bezirksschornsteinfegermeister vor durchaus besondere Herausforderungen. Die Gemeinde erstreckt sich über eine vergleichsweise große Fläche und umfasst die vier Ortsteile Scharrel, Ramsloh, Strücklingen und Sedelsberg. Die zum Teil ländliche Siedlungsstruktur mit vielen Einzelhöfen und verstreut liegenden Wohnhäusern erfordert eine besonders gut organisierte Routenplanung bei den vorgeschriebenen Kontrollgängen. Hinzu kommt eine Mischung aus älteren Gebäuden mit traditionellen Feuerungsanlagen und neueren Bauten, die mit modernen Heizsystemen ausgestattet sind – eine Bandbreite, die fachliche Vielseitigkeit verlangt.

Die Rolle des Bezirksschornsteinfegers hat sich in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Während früher das klassische Kehren von Schornsteinen im Vordergrund stand, sind die Aufgaben heute wesentlich breiter gefächert. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führt die sogenannte Feuerstättenschau durch, die in jedem Gebäude mit Feuerungsanlage zweimal innerhalb des siebenjährigen Bestellungszeitraums stattfinden muss. Dabei wird der Zustand sämtlicher Feuerungsanlagen, Schornsteine und Abgasleitungen überprüft. Auf Grundlage dieser Schau wird ein Feuerstättenbescheid erstellt, der festlegt, welche Reinigungs- und Überprüfungsarbeiten in welchen Zeitabständen durchzuführen sind.

Ein wesentlicher Aspekt, der seit der Liberalisierung des Schornsteinfegerhandwerks im Jahr 2013 gilt, ist die freie Wahl des Schornsteinfegers für bestimmte Tätigkeiten. Hauseigentümer können für die regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten, die im Feuerstättenbescheid festgelegt sind, jeden zugelassenen Schornsteinfeger beauftragen – sie sind also nicht mehr an den Bezirksschornsteinfeger gebunden. Die hoheitlichen Aufgaben wie die Feuerstättenschau, die Bauabnahme und die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit bleiben jedoch weiterhin ausschließlich dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten. Diese Unterscheidung ist für viele Bürgerinnen und Bürger nach wie vor nicht immer ganz klar, weshalb der neue Amtsinhaber auch eine wichtige Informationsfunktion übernimmt.

Für Hauseigentümer im Saterland ändert sich durch den Wechsel an der Spitze des Kehrbezirks zunächst vor allem der persönliche Ansprechpartner. Die bestehenden Feuerstättenbescheide behalten ihre Gültigkeit, bis der neue Bezirksschornsteinfegermeister im Rahmen seiner turnusmäßigen Feuerstättenschauen gegebenenfalls neue Bescheide ausstellt. Wichtig ist für alle Gebäudeeigentümer, dass sie die im Feuerstättenbescheid festgelegten Fristen für Kehr- und Überprüfungsarbeiten weiterhin einhalten und die Durchführung fristgerecht an den zuständigen Bezirksschornsteinfeger melden. Versäumnisse können nicht nur sicherheitsrelevante Konsequenzen haben, sondern auch Bußgelder nach sich ziehen.

Der Landkreis Cloppenburg unterhält insgesamt mehrere Kehrbezirke, die jeweils von einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger betreut werden. Die Aufteilung orientiert sich an der Bevölkerungsdichte und der Anzahl der zu betreuenden Feuerungsanlagen in den jeweiligen Gebieten. Jeder dieser Bezirke umfasst in der Regel zwischen 2.500 und 4.000 sogenannte Nutzungseinheiten – also Wohnungen, Gewerbebetriebe oder öffentliche Gebäude mit Feuerungsanlagen. Die Arbeitslast in einem solchen Bezirk ist erheblich, zumal neben den reinen Kontrolltätigkeiten auch umfangreiche Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben anfallen.

Die Bedeutung des Schornsteinfegerwesens für den vorbeugenden Brandschutz kann kaum überschätzt werden. Statistiken des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks zeigen regelmäßig, dass bei den Überprüfungen deutschlandweit jedes Jahr Hunderttausende Mängel an Feuerungsanlagen festgestellt werden – darunter auch sicherheitsrelevante Defekte, die ohne rechtzeitige Erkennung zu Bränden oder Kohlenmonoxid-Vergiftungen führen könnten. Gerade in ländlichen Regionen wie dem Saterland, wo viele Haushalte noch mit Holz, Pellets oder Öl heizen und die Feuerwehren teilweise längere Anfahrtswege haben, kommt der präventiven Arbeit des Schornsteinfegers eine besonders hohe Bedeutung zu.

Mit der Neubesetzung im Saterland setzt der Landkreis Cloppenburg die kontinuierliche Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes in der Region fort. Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde dürfte der Wechsel im Alltag reibungslos verlaufen, sofern sie die gewohnten Pflichten bei der Wartung ihrer Heizungsanlagen weiterhin gewissenhaft erfüllen. Der neue Bezirksschornsteinfegermeister wird sich in den kommenden Wochen und Monaten bei seinen Kontrollgängen in den vier Ortsteilen des Saterlandes persönlich vorstellen und steht als kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Feuerungssicherheit, Emissionsschutz und Energieberatung zur Verfügung. Die Kontaktdaten des neuen Bezirksschornsteinfegers können beim Landkreis Cloppenburg erfragt oder über das bundesweite Schornsteinfegerregister online eingesehen werden.

Quelle: https://news.google.com/rss/articles/CBMiYEFVX3lxTE1RVDlEN08xMWZkc2twRFZBOG12RGJvS19mNHlweFhORUdxd29JM0lHUm9HRnpLcjZ5MEY2bnFERWNMbjYtYlJsVHZHb3poUTk1QmZPN3JRY29WZzFMUl9kSQ?oc=5&hl=en-US&gl=US&ceid=US:en

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